Darf Ebay Verkäufer mir mit Anwalt drohen wenn ich die Bewertung nicht auf positiv ändere?

13 Antworten

Was würdet ihr tun ?

Zuerst wendet man sich doch wohl an eBay, oder nicht ?

"Pulli aus merkwürdigem Material.

Wie war der Pulli denn bei eBay beschrieben?

Keine 8,72 wert

Hier würde ich immer empfehlen zu schreiben: "Ist MIR keine 8,72 EUR wert"

Alles andere sind Behauptungen die du ggf. auch beweisen musst. Also immer darauf achte dass deutlich zu erkennen ist, dass es sich um deine persönliche Meinung handelt.

Unfreundlicher Verkäufer

Offensichtlich hattest du ja bereits Schriftwechsel mit dem Verkäufer.

Sei mir nicht böse, aber ich sehe die Sache wie folgt:

  • Du ersteigerst einen Pulli, der dir nicht gefällt
  • Der Verkäufer will ihn nicht zurücknehmen
  • Du bewertest den Deal negativ
  • Worauf der Verkäufer dir mit rechtlichen Schritten droht.

Das mit dem Anwalt halte ich zwar für einen Witz, aber der Verkäufer wird sich im Gegensatz zu dir an eBay wenden und ist damit im Vorteil.

Weil du dann erklären musst, weshalb du die negative Bewertung abgegeben hast.

Wenn der Artikel nicht der Artikelbeschreibung entspricht, brauchst du den Artikel auch nicht nehmen. Das gilt auch für Privat-Anbieter.

Doch wenn das Material angegeben war, der Pulli mit Foto angeboten wurde sieht das anders an. Und Aussagen über den tatsächlichen Wert kannst du leider nicht machen.

Ich würde dir empfehlen sich mit eBay in Verbindung zu setzen.

Wie wir gestern Abend herausgearbeitet haben, bedrohte "Dein" gewerblicher Verkäufer auch in sehr viel früheren Verkäufen, die Käufer mit Anwalt.

Also für mich fühlt sich das stark nach Erpressung an "ändern Sie die Bewertung auf positiv oder ich sende Post vom Anwalt"

Ja, das ist, nach meiner Meinung, seitens des Verkäufers eine Bewertungserpressung. Ich würde diese email an ebay weiterleiten. Und ja, er darf mit Post vom Anwalt drohen. Ob er das durchführt, sei dahingestellt. Schlussendlich ist er der Auftraggeber und muss zahlen.

Kann sein dass der Pulli aus den 4 angegebenen Materialien besteht . Ob das so ist , kann ich nicht prüfen

Hat dieser Pullover keinen Materialzettel? Immerhin müsste die vom Verkäufer im Angebot angegebene Materialzusammensetzng 19% Seide 46% Acryl 25% Polyester 10% Elasthan, auch aus Wasch- / Reinigungsgründen, nachzuvollziehen sein. Ebenfalls müsste der vom Verkäufer angegebene Hersteller des Teils zu finden sein.

Ich habe mir die Angebote des Verkäufer nochmals angeschaut und entdecke bei vielen als Herstellerangabe "Made in italy". Dazu dieser Artikel als Hinweis:

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/textilstadt-prato-made-in-italy-der-etikettenschwindel/3682236.html

Du musst wissen, wie Du mit dem Verkäufer umgehst. Bei mir würde er auf Granit beissen.

Ich habe jetzt in den ebay-Diskussionsforen die Suchoption

Verkäufer + Anwalt

eingegeben. Schau Dir die 400 Fragen mal an.

Ich sehe da überhaupt kein Problem, wenn du tatsächlich der Meinung bist was du in deiner Bewertung geschrieben hast,

Eine Bewertungserpressung ist das wohl nicht, der ist nur stinkig und anderer Meinung. Dein Text ist soweit ok, was soll man da anders schreiben.

Also für mich fühlt sich das stark nach Erpressung an "ändern Sie die Bewertung auf positiv oder ich sende Post vom Anwalt"

An deiner Stelle würde ich die Bewertung ändern und "Verkäufer droht mit Anwalt" schreiben. Dann ist alles perfekt :)

Ich habe nach der nächsten Drohung auch den Schal bewertet den ich von ihr bekommen habe. Mit dem Text "fühle mich bedroht . Droht mit Anwalt wenn ich u.a bewertung nicht ändere" Die Bewertung wurde gelöscht . Könnte aber auch daran liegen dass ich keinen Bezug zum Artikel genommen habe. Das hätte ich vielleicht tun sollen dann wäre sie drin geblieben

Du hast jedes Recht, den Verkäufer negativ zu bewerten, wenn du die Bewertung für gerechtfertigt hälst.

Der Verkäufer hat keinerlei Recht, dir mit dem Anwalt oder dergleichen zu drohen.

Ich würde ebay kontaktieren und das melden, und außerdem in deiner Bewertung erwähnen, dass der Verkäufer dir gedroht hat.

Noch ein Tipp: Vielleicht konkretisierst du das "merkwürdige Material" noch ein wenig.

Weißt du ob ich den Antrag auf bewertungsänderung annehmen und erneut negativ mit bearbeiteten Text geben kann ?

Würde dann das mit dem "merkwürdig" ändern und auch die "Meinung" dass der Pulli das Geld nicht wert ist.

@86StylePolizei

Ja, tu das. Beschreib genau, was du mit "merkwürdig" meinst, und erklär genau, warum er das Geld deiner Meinung nach nicht wert ist. (dabei natürlich fair sein).

Und dann kannst du ruhig als PS schreiben, dass er dich mit Anwalts- und Gelddrohungen belästigt.

Du bist ganz sicher dass ich ERNEUT negativ geben kann und am Ende nicht die Info kommt dass meine vorige Bewertung negativ war und ich sie nur auf positiv oder neutral ändern kann ?

Ich möchte es nicht erst ausprobieren weil ich nicht weiß ob ich den Antrag dann nochmal annehmen kann wenn ich einmal abgebrochen habe

@86StylePolizei

Ich bin kein eBay-Experte, ich weiß nicht wie die Technik das zulässt. Mein Rat bezog sich darauf, ob du das vom moralischen Standpunkt her machen darfst.

Okay danke