Hilfe, Brief von Anwalt nach Negativ-Bewertung bei eBay
Hallo! Ich habe bei eBay ein Handy gekauft. Die Beschreibung war komplett auf deutsch und es war als Neu eingestellt.
Bekommen habe ich dann leider ein fremdsprachiges Modell mit dem ich nichts anfangen konnte, noch dazu war die Verpackung schon offen und es hatte Gebrauchsspuren, war also nicht neu. Ich habe mich an den Verkäufer gewendet, er meinte er müsse das Handy weder zurücknehmen noch einen Teil des Preises zurückzahlen.
Daraufhin gab ich ihm die negative Bewertung: "Gebrauchte Ware aus Polen statt deutscher neuware bekommen". Er hat dann noch einen Ergänzungskommentar abgegeben, in dem er mir mit seinem Anwalt droht. Darauf antwortete ich: "Droht mit Anwalt wegen negativer Bewertung, wie lächerlich".
Jetzt habe ich Post von seinem Anwalt bekommen. Darin werde ich aufgefordert die Bewertung zu streichen oder ich werde auf Schadensersatz wegen Geschäftsschädigung verklagt. Vorher hatte er mir schon über 10 Mails geschickt, in denen er mit den Begriffe Anzeige, Anwalt, Klage, Verleumdung, Erpressung usw. um sich warf.
Kann ich das Schreiben einfach ignorieren?
Was passiert, wenn er tatsächlich klagt? Ich bin zwar volljährig, aber noch Schülerin und habe keinen Cent Privatvermögen und natürlich auch keinen Rechtsschutz.
Kann ich eBay noch dazu auffordern, mich meine Bewertung überarbeiten zu lassen? Ich würde sie gerne in eine neutrale ändern, auch wenn ich dazu nicht verpflichtet bin.
13 Antworten
Hier würde mich zuerst interessieren, ob es sich um einen Privatverkauf mit Gewährleistungsauschluss handelt oder ob es sich hier um einen Händler handelt.
Bei einem Händler hätte dir ein 14tägiges Widerrufsrecht zugestanden.
Nach deinen Ausführungen, kann dir nicht viel passieren. Der Anwalt kann zwar eine Anzeige machen, die jedoch im Sande verlaufen wird. Wichtig ist jedoch, dass du bei der Bewertung bei der Wahrheit bleibst. Auf das Schreiben würde ich nicht reagieren.
Eine Änderung der Bewertung würde ich nicht machen. Genau darauf zielen die Einschüchterungsversuche hin. Ich glaube kaum, dass er wirklich klagt. Er weiss selbst, dass er keine Chance hat.
Wenn du noch Schülerin bist, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen. Im Gegenzug könntest du Schadensersatz neben der Leistung fordern, da dem Gerät vertraglich zugesicherte Eigenschaften fehlten.
Das ist selbstverständlich richtig!
Jedoch hätte die Fragestellerin bei einem gewerblichen Händler ein Rücktrittsrecht gehabt.
Hallo und danke für Eure Hilfe.
Das Handy kam von einem Händler per Sofortkauf. Dass es aus Polen kommt war mir nicht bekannt, weil das nirgendwo im Angebot stand. Ich denke mal, dass er das mit Absicht verschwiegen hat, da er das Handy sonst nicht verkauft bekommen hätte.
Das Geld habe ich ihm auf ein deutsches Konto überwiesen und es wurde auch aus D geliefert.
Ich habe damals gleich gefragt, ob er das Handy zurücknimmt. Er meinte ich hätte keinen Anspruch auf Rücknahme oder Geldrückerstattun. Ab da fing er auch gleich an mich zu bedrohen mit mehreren Mails am Tag. Da ich mich nicht mehr mit ihm rumschlagen wollte, habe ich es auf sich beruhen lassen und ihm die negative Bewertung gegeben.
Auf Schadensersatz bin ich gar nicht aus. Ich möchte mich nur so gut wie es geht vor diesem Anwalt und seiner Schadensersatzforderung schützen (ja, ist leider ein echter).
Danke für den Hinweis bzgl. Prozesskostenhilfe. Da muss ich mich dann informieren, falls noch mal was nachkommt. Ich hoffe nicht.
Das Problem für solche Anbieter sind die negativen Bewertungen, die sich bei derartigem Geschäftsgebaren nicht vermeiden lassen. Die scheinbar seriöse Fassade kann nur mit guten Bewertungen aufrecht erhalten werden.
Hier versucht der Verkäufer, dich unter Druck zu setzen. Es ist natürlich deine Entscheidung, ob du dir das gefallen lassen willst oder nicht.
Ich habe gerade eben erst entdeckt, dass der Verkäufer schon 35 überarbeitete Bewertungen hat. Unglaublich! Dann zieht er diese Masche wohl öfter ab.
Ich weiß jetzt nicht, was ich davon halten soll.
Entweder haben sich diese 35 Leute von ihm einschüchtern lassen und dann ihre Bewertungen geändert, oder er hat sie tatsächlich darauf verklagt.
Darauf würde ich ebay nochmal deutlich hinweisen!
Hallo,
du musst überhaupt nicht auf dieses Schreiben reagieren. Es ist dein gutes Recht eine wahrheitsgemäße Beurteilung abzugeben, sofern diese nicht persönlich wird. Dem ist nicht der Fall.
Im Gegenteil: Du könntest Schadensersatz fordern. Du wurdest arglistig getäuscht. Mache ein Foto von der Produktbeschreibung und ein Foto von der tatschächlich erhaltenen Ware. Wende dich am besten an Ebay.de.
Ich würde in jedem Fall auf dein Recht beharren - schlussendlich hast du Geld dafür bezahlt. Beantrage Prozesskostenbeihilfe und lasse dich anwaltlich beraten. Vielleicht hilft dir sogar Ebay.de. Das lässt sich mit einem Anruf beim entsprechenden Support am besten klären.
Kleiner Anmerk: Ändere in keinem Fall deine Bewertung. Andere sind so vor solchen Verkäufern gewarnt. Bei entsprechend zahlreichen Bewertungen wird jener von Ebay ausgeschlossen.
LG
Die Frage ist. wurde das Handy ersteiger oder via Sofortkauf erworben.
War dir bekannt das der Verkäufer aus Polen ist ? offentlich hast du alles ausgedruckt als Beweis.
Hat eine Privat Person verkauft oder eine Firma. Wer hat das geld bekommen via Paypal oderüberweisung ?? wurde hier auf ein Polnisches oder Deutsches Konto bezahlt ?
Wenn dir bekannt war das die Ware aus Polen ist , sorry kann ich nur den Kopf schütteln, da hier Polnisches Recht greift. Mir sieht es nach abzocke aus. Frag deine eltern und je nach Betrag ?! überlegen ob sich es lohnt zum Anwalt zu gehen oder nicht.
Auch sollte man mal nachfragen beim Hersteller/ Polizei ich tippe mal auf diebesgut.
Polnisches recht? Eher nicht! Es gelten auch für ausländische Verkäufer due eBay Richtlinien! Und da darfst du keine gebrauchte ware als neu anpreisen! Das ist schlicht betrug! Unabhängig vom Land!
Ganz wichtig wäre zu wissen, ob es sich um einen gewerblichen Händler handelt. Dann hast Du nämlich Anspruch auf das Rückgaberecht. Noch besser wäre es natürlich, wenn es sich um einen deutschen Händler handelt, bei Händlern aus dem Ausland wird das natürlich schwieriger. Ich rate Dir, unbedingt einen Anwalt hinzuzuziehen, wenn Du über wenig Einkommen verfügst, kannst Du sogar Gerichtskostenbeihilfe beantragen.
Du musst es nicht löschen da du ja in recht bist wen du ein neues Handy kaufst und ein gebrauchtes bekommst
Und selbst wenn es kein händler ist, darf er nicht Lügen in der Beschreibung!