Ebay-Artikel beschädigt angekommen! Was muss ich nun als Verkäufer beachten?

6 Antworten

Hast Du vom Käufer entsprechende Bilder erhalten?

  • Äussere Verpackung
  • Inhalt mit Polstermaterial und Bruch

Diese Deiner schriftlichen (eMail) Schadensmeldung an Hermes beifügen und den Empfänger, der ja eh bekannt ist, mit Sendungsnummer angeben.

Heute sendet (im Gegensatz zu früher) Hermes an den Empfänger eine Schadensmeldung, die dieser ausfüllen sollte.

Unabhängig davon, dass Hermes ca. 3 Wochen für eine Klärung der Angelegenheit benötigt, abhängig vom Käufertempo, solltest Du, wenn die Bilder eindeutig sind, dem Käufer den Schaden schon im Vorfeld erstatten.

Bitte den Empfänger auch, die Lampe erst einmal zu halten, bis für Dich die Erstattung durchgeführt wurde. Es wäre ja Blödsinn für die defekte Ware noch Rückporto zu zahlen.

DH alles richtig :)

Kleine Ergänzung. Den Anspruch gegenüber dem Versandunternehmen hat immer nur der Versender. Der Empfänger hat nur gegenüber dem Versender einen Anspruch.

Versender erstattet den Schaden an den Empfänger und holt sich diesen beim Versandunternehmen wieder (bei versichertem Versand).

Aber: Ich würde nur zahlen wenn der Schaden eindeutig vom Transport kommt, also Fotos von der beschädigten Verpackung und der beschädigten Ware in dieser Verpackung vorhanden sind (und das sieht man fast immer, ob das echt ist oder nachträglich gemacht wurde).

@Scaver

"Kleine Ergänzung. Den Anspruch gegenüber dem Versandunternehmen hat immer nur der Versender. Der Empfänger hat nur gegenüber dem Versender einen Anspruch."

Danke, das kam bei mir nicht klar genug zum Ausdruck, es ist mir so selbstverständlich, als Vertragspartner des Versanddienstleister.

Hermes möchte nun Bilder der Verpackung sowie der Ware. Nun schrieb mir der Käufer, dass er die Verpackungsmaterialien schon entsorgt habe. Irgendwie unverständlich... Würd nun fast sagen er hat Pech, aber hab kein Bock auf ne sch...Bewertung & so weiter!?

Das käme darauf an:

Hast du die Verpackungsrichtlinien von Hermes eingehalten, hat der Käufer mit Aufgabe das Risiko der Verschlechterung der Ware zu tragen.

https://www.myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/service/verpackungsrichtlinien

Einen Transportschaden wäre bei Empfang zu reklamieren gewesen und Hermes zu Schadensersatz verpflichtet.

Falls nicht, geht unsachgemäße Verpackung zu deinen Lasten und die Forderung des Käufers bestünde zurecht.

Da lässt man sich Fotos der Verpackung und des Inhalts zeigen und entscheidet die anwendbare Rechtslage.

G imager761

"Wenn der Kaufgegenstand während des Transports beschädigt wurde, ist der Verkäufer dafür nicht mehr verantwortlich, sofern es sich - wie dies regelmäßig der Fall ist - um einen Versendungskauf handelt. Indessen bestehen Schadensersatzansprüche gegen das Transportunternehmen.

Zwar ist Käufer im Zeitpunkt des Transports im allgemeinen noch nicht Eigentümer des Kaufgegenstandes und er hat auch den Transportvertrag mit diesem nicht abgeschlossen.

Eigentümer der Ware und Vertragspartner des Transportunternehmens ist vielmehr der Verkäufer.

Ihm würden daher eigentlich Schadensersatzansprüche zustehen, wenn die transportierte Ware durch Verschulden des Transportunternehmers oder seiner Hilfspersonen beschädigt worden ist.

Allerdings hat der Verkäufer im Falle des Versendungskaufs keinen Schaden erlitten, weil mit der Übergabe der Sache an das Transportunternehmen die so genannte Preisgefahr auf den Käufer übergegangen ist, dieser also trotz Zerstörung oder Beschädigung der Kaufsachen während des Transportes den Kaufpreis in voller Höhe zahlen muss.

Dieses Dilemma löst die Rechtsprechen damit, dass der geschädigte Käufer vom Verkäufer die Abtretung des Schadensersatzanspruchs gegen das Transportunternehmen verlangen und dann seinen Schaden gegenüber diesem geltend machen kann.

Quelle: http://www.anwaltonline.com/ebay/ebay/VII/7-5.asp

Bei einer Meldung nach fünf Tagen ist doch eigentlich ein Transportschaden auszuschließen, oder ? Warum hat er sich nicht sofort gemeldet und den defekt beanstandet?

Hierfür wäre der Käufer nunmehr beweispflichtig.

wenn das paket ankommt und der Inhalt ist kaputt muss der käufer das gleich an hermes melden. ansonsten hat er das paket angenommen und dann halt Pech. tage später kann das jeder behaupten.

wenn er das rechtzeitig meldet, dann haben sie (sie haben das porto bezahlt und darum einen vertrag mit hermes) die möglichkeit das finanzielle mit hermes zu regeln. in dem fall müssen sie dann auch mit dem käufer regulieren, hermes war ihr erfüllungsgehilfe und zum käufer hin ist das so als hätten sie das paket selbst dort hingebracht und den Inhalt selbst beschädigt.

der käufer sollte jetzt etwas haben wo drauf steht dass er den schaden an hermes gemeldet hat, sont hat er pech....

"wenn er das rechtzeitig meldet, dann haben sie (sie haben das porto bezahlt und darum einen vertrag mit hermes)"

Stimmt so leider nicht. Auftraggeber bei Hermes ist der Verkäufer und damit ist dieser der Vertragspartner und muss den Schaden melden.

Transportschäden muß immer der Empfänger (am besten beim Empfang des Paketes) beim Zusteller geltend machen. Die Zusteller (DHL) haben dafür entsprechende Formulare. Später wird das schwierig. Nach BGB sind Transportschäden Risiken des Empfängers (bei ausreichend sicherer Verpackung)