Sind die Beiträge in der Besoldungstabelle Brutto oder Netto?

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bißchen was eingeben (Besoldungsgruppe R, Stufe, Lohnsteuer) und schon kriegst Du das Netto. Davon geht noch die Krankenversicherung ab (50% , Rest Beihilfe)

Hallo,

mein Gehalt als Richter stellt sich wie folgt dar:

Ausbildung als Versicherungskaufmann 2 Jahre, Studium Jura 4 Jahre, Referendar 2 Jahre, Berufserfahrung als Richter 15 Jahre, Richter am Amtsgericht, verheirtatet 1 Kind.

Grundgehalt 5202,26 € + Orts- und Familienzuschlag 230,69 € = 5432,95 € abzüglich Lohnsteuer 970,16 € und Solidaritätszuschlag 43,39 € = Nettogehalt 4419,40 €

Von diesem Nettogehalt ist noch die notwendige private Krankenversicherung (Beihilfeergänzung) zu zahlen. Diese beläuft sich bei mir (2 Erwachsene und 1 Kind bei einem der preisgünstigsten Versicherer) auf 684,53 €.

Es verbleibt danach ein monatliches Einkommen in Höhe von 3734,87 €. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld wird nicht gezahlt. Entgegen häufiger Auffassungen auch keine weiteren Zulagen.

Für Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung fallen keine weiteren Beiträge an. Entgegen häufiger Meinung ist aber auch bei einem Richter eine zusätzliche private Rentenversicherung notwendig. Beispielsweise wird bei mir die Ausbildung und das Studium bei der Berechnung der Pension nicht berücksichtigt. Auch ansonsten wurden in den letzten Jahren alle relevanten Rentenänderungen auch auf die Beamtenversorgung umgelegt. Stand heute wird sich meine Pension auf ca. 61 % meines letzten Einkommens belaufen.

Dies ist zwar deutlich mehr als bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Regelmäßig erhalten jedoch in der freien Wirtschaft beschäftigte Juristen eine betriebliche Altersversorgung, so dass deren Gesamtversorgung dann eher höher ausfällt. Auch ist vom Beamten auch im Rentenalter die dann deutlich teurere private Krankenversicherung weiter zu zahlen.

Wenn es wirklich Ihr Traum ist Richter zu werden, dann sollten sich Gedanken über die Höhe des Gehalts erübrigen. Dieser Beruf war auch mein Traum, weshalb ich mich nach dem Studium trotz meiner Vorausbildung gegen einen Job in der Rechtsabteilung einer Versicherung entschieden habe. Das dortige Einkommen als Berufsanfänger wäre im Übrigen bereits um ca. 2500 € netto pro Monat höher gewesen als mein heutiges Gehalt!

Meine Entscheidung gegen das Geld und für den interessanteren Job habe ich bislang an keinem einzigen Tag bereut.

Brutto.. jedoch hast du als Angestellter im öffentlichen Dienst deutlich weniger Abzüge.

NicholasthesII 
Fragesteller
 05.09.2012, 23:10

wie hoch sind den die Abzüge so?

spcial  05.09.2012, 23:19
@NicholasthesII

Ach, ich mein nicht Angestellte im öffentlichen Dienst, die haben teilweise gleiche Abzüge. Aber Richter haben ja meist einen Beamten ähnlichen Status. Als dieser müssen sie nichts in die Rentenkasse einzahlen, da dies vom Staat nachversichert wird (sofern ich mich nicht irre, aber Google hilft dir dort weiter). Die genauen Abzüge kann ich dir nicht nennen... ein durchschnittlicher Angestellter zahlt um 45%, ein Beamter dann wohl um die 30%. (keine Garantie auf die Werte ;-))

Leon97531  05.09.2012, 23:17

jedoch hast du als Angestellter im öffentlichen Dienst deutlich weniger Abzüge.

Warum sollte ein Angestellter im öffentlichen Dienst weniger Abzüge haben ?

Hier in dem Fall bei der Besoldung eines Beamten kommen keine Krankenkassenbeiträge dazu.

Brutto natürlich, Netto hängt u.a. von Deiner Steuerklasse ab.