Ist es durch die Steuerprogression möglich, dass man nach einer Gehaltserhöhung netto ein niedrigeres Einkommen hat?
Es geht um die Einkommenssteuer in Deutschland. Je höher das Gehalt ist, desto höher ist der relative Steuersatz, den man zahlen muss.
Ist folgendes Beispiel mit fiktiven Zahlen (zum einfacheren Rechnen) tatsächlich möglich?
- Vor Gehaltserhöhung: Gehalt brutto 100.000€, Steuersatz 40%, zu zahlende Steuern 40.000€, Gehalt netto 60.000€
- Nach Gehaltserhöhung: Gehalt brutto 110.000, Steuersatz 50%, zu zahlende Steuern 55.000€, Gehalt netto 55.000€
Nach der Gehaltserhöhung um 10% bzw. 10.000€ hat man durch den höheren Steuersatz netto 5.000€ weniger.
Ist ein solches Szenario in irgendeiner Form tatsächlich möglich? Wie verhält es sich mit den Steuerklassen? Was gibt es noch wissenswertes zu Steuern?
8 Antworten
Die Antwort von wfwbinder ist im Grunde schon ausreichend.
Vielleicht sollte man, nur damit die Antwort auf die Frage nicht verwirrt, noch auf einen ganz einfachen Punkt im Bezug auf den Steuertarif verweisen, der immer gerne missverstanden wird: Es ist nicht so, dass Du auf Dein GANZES Einkommen einen bestimmten Steuersatz zahlst. Die ersten 8.652€ die Du verdienst, sind immer steuerfrei, alles was Du darüber hinaus verdienst, ist steurpflichtig. Für das Einkommen ab 8.653€ und bis 13.669€ wird mit dem niedrigsten Steuersatz versteuert, alles über 13.669€ bis 53.665€
mit dem nächsthöheren usw. Die Steuerprogression KANN sich bei einer Gehaltserhöhung dann bemerkbar machen, wenn die Erhöhung genau auf dem Übergang in einen höheren Steuertarif liegt. Dann müsste man die Gehaltserhöhung mit einem höheren Steuersatz versteuern, als das übrige Einkommen. Damit ist aber auch klar, warum Du niemals weniger Nettoeinkommen haben kannst, auch wenn der höchste Steuersatz, den Du auf einen Teil Deines Einkommens zahlst, größer geworden ist. Denn der höchste Steuersatz gilt nie für das GANZE Einkommen, sondern nur für DEN TEIL, der über der entsprechenden Einkommensgrenze liegt.
Die genauen Einkommensgrenzen findest Du in §32a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Ist zwar nicht angenehm zu lesen, lässt sich aber trotzdem verstehen :D
Wie Du selbst schreibst, ist das realitätsfern. Das ist eben der Unterschied zwischen der theoretischen Steuerlehre und bürokratischer Praxis. Dann könnte man ja auch darauf hinaus, dass Einkommen immer nur zum vollen Euro versteuert werden. Somit wäre 1 Cent zusätzlich selbst im Spitzensteuersatz steuerfrei, wenn damit nicht der nächste Eurobetrag erreicht wird. Das verwirrt aber glaube ich hier mehr als es hilft...
Sorry, die Frage hieß eindeutig:
Ist ein solches Szenario in irgendeiner Form tatsächlich möglich?
Also ist die Antwort "nein" falsch.
Ich habe mir abgewöhnt, darüber nachzudenken, ob eine korrekte Antwort möglicherweise verwirrend für den Fragesteller sein könnte, da ich seine Beweggründe für die Frage nicht kenne und dies daher ohnehin nicht beurteilen kann.
Ich beschränke mich darauf, Fragen möglichst korrekt zu beantworten und sollte dies den Fragesteller verwirren, kann er ja nachfragen.
Vielen Dank für Deine Antwort. Die Information, dass das Einkommen in verschiedenen Spannen mit verschiedenen Steuersätzen besteuert wird, hat mir sehr geholfen. Dann macht auf einmal alles Sinn! Vielen Dank dafür! :)
Freut mich, dass ich helfen konnte! Und danke für den Stern :D
Leider ist hier einiges falsch beantwortet worden.
Es handelt sich zwar um Grenzbereiche, die realitätsfern sind, aber natürlich ist ein solches Szenario möglich und das war ja Deine Frage. Dazu muss man ganz kleine Einkommenssprünge vergleichen, die es so in der Praxis kaum gibt, dann findet man genug Beispiele.
Nur ein Beispiel (Steuertabelle 2015, Steuerklasse 1):
Wenn Du ein Jahreseinkommen von € 20015,00 hast, beträgt die Steuer € 1667,95, bei einem Einkommen von € 20016,00 beträgt die Steuer € 1676,39. Du bekommst also brutto € 1,00 mehr und erhältst netto € 7,44 weniger.
Der Grund liegt darin, dass in der Tabelle immer für einen Bereich von € 36,00 ein fester Betrag als Steuer festgelegt ist. Wenn man dann in den nächst höheren Bereich kommt springt dieser Steuerbetrag entsprechend auch nach oben.
Springt man jetzt mit seinem Gehalt von der Obergrenze des ersten Bereichs um einen Euro auf die Untergrenze des nächst höheren Bereiches, kommt es zu diesem Effekt.
Das könnte man nur vermeiden, wenn man die Steuertabellen auch in Bereiche von jeweils einem Euro aufteilen würde, dann wären die ohnehin schon umfangreichen Tabellen aber noch 36 mal länger/größer.
Daher nimmt man diesen Effekt in Kauf, weil Gehaltsänderungen in diesem Kleinstbereich in der Realität nicht vorkommen.
Was die prozentualen Steuersätze betrifft, so gibt es im wesentlichen zwei Größen
- Den persönliche Steuersatz, der sich aus der zu zahlenden Steuer in Prozent zum steuerpflichtigen Einkommen errechnet.
- Den Grenzsteuersatz, der zum Beispiel für eine Gehaltserhöhung errechnet werden kann. Dazu wird der Steuermehrbetrag, den man durch die Erhöhung zu zahlen hat in Prozent zum Bruttobetrag der Gehaltserhöhung errechnet. Damit weiß man dann, wieviel Prozent von der Gehaltserhöhung netto übrig bleiben.
Falls Du selbst ein wenig rechnen willst:
http://www.lohnsteuertabelle-online.de/
und für Infos:
NEin, das ist nicht möglich.
Der Höchststeuersatz ist 45 % + Soli.
Also weniger als die Hälfte.
Bis 6.200,- mtl. kommt zwar auch noch die Sozialversicherung dazu, aber das sind auch "nur" ca. 20 %.
Um es Dir anschaulich zu machen:
Gehalt 8.000,- = netto 4.485,-
Gehalt 9.000,- = netto 5.042,-
Gehalt 5.000,- = netto 2.911,-
Gehalt 6.000,- = netto 3.388,-
Du siehst, bei den beiden geringeren Gehältern machen 1.000,- brutto mehr, nur 477,- netto aus (da erhöht sich noch die Szialversicherung.
Bei den höheren Gehältern, über der Beitragsbemassungsgrenze sind 1.000,- Euro mehr 557,- netto mehr.
Du kannst es auch mit anderen Beträgen durchspielen:
Kalte Progresssion? Nicht viel mehr aber nicht weniger?
Unter kalter progression versteht man ja nicht die tatsächliche Verminderung der Einkünfte, sondern die relative unter Berücksichtigung der Inflation. Nur bei inflation nahe 0 ist das ja obsolet.
Du rechnest falsch, und wie Du hier schon lesen kannst tun das sehr viele:
Wie schon das Wort sagt handelt es bei dem Steuersatz um eine 'Kurve', die progressiv vom Einstiegssteuersatz bis zum Spitzensteuersatz ansteigt, es gibt also keine Progressions'stufe'.
Das ist aber nur der erste Schritt der Erklärung, was viele nicht verstehen, der Steuersatz gilt grob gesagt nur für den allerletzten Euro...auf Dein Beispiel bezogen wird für den Euro von 9999-10000 auch nach der Gehaltserhöhung 40 ct Steuern berechnet. Nur für den Euro von 10999- 11000 zahlt der Steuerzahler halt 50ct für die Euros davor halt 'progressiv' weniger.
Du kannst alles schön mit Nettolohnrechner (z.B. www.nettolohn.de ) nachrechnen.
Ja, aber nur wenn man die Inflation in die Rechnung einbezieht.
Die Tariferhöhung, von der Gewerkschaft ausgehandelt, besteht aus einem Inflationsausgleich und einen Produktivitätszuwachs. Ist letzterer klein, dann nimmt die Kaufkraft ab, da die Gehaltserhöhung gesamthaft der Steuer unterliegt.
Da ist die Schreibweise der Journallie, so wollen sie es dargestellt haben ! Paßt !
Falsch, siehe meine Antwort!