Gewerblicher Mietvertrag Brutto oder Netto zahlen?

6 Antworten

Grundsätzlich ist die Vermietung umsatzsteuerfrei. Das hat aber zur folge, dass der Vermieter keinen vorsteuerabzug aus den Kosten und ggf Herstellung des Gebäudes hat. Bereits gezogene Vorsteuer muss auch ggf zurückgezahlt werden. Daher wird gerne auf die Steuerfreiheit verzichtet. Das ist aber nur möglich wenn der Mieter wiederum auch zum vorsteuerabzug berechtigt ist.

Für dich als zum vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer hat das unmittelbar im Grunde weder vor noch Nachteile. Du zahlst also 119 statt 100 Euro an den Vermieter bekommst aber die 19 Euro als Vorsteuer erstattet/ verechnet. Der Vermieter hat wegen des vorsteuerabzug wie oben erläutert den Vorteil. Du als Mieter mittelbar auch, da wegen der niedrigeren Kosten des Vermieters die nettomiete tendenziell eher niedriger ist,

Mieten sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei - man kann aber, wenn zwei Unternehmen beiteiligt sind, freiwillig zur Umsatzsteuerpflicht optieren, wenn gewisse Vorausetzungen vorliegen:

Hast Du umsatzsteuerpflichtige Umsätze oder bist Du umsatzsteuerfreier Kleinunternehmer?

Wenn Du Kleinunternehmer bist: Wann ist das Gebäude erstellt worden?

und damit sind das für dich Einnahmen, die Mwst darfst du an das Finanzamt abführen

die GmbH sollte eine Dauerrechnung ausstellen.

immer mal wieder hinundher switchen geht nicht so einfach

du bist eine Privatperson

ich schließe aus der Fragestellung "(Gewebe)", dass er keine Privatperson ist oder doch?

@hans1591

irgendwie irritierend,

die Mehrwertsteuer ist hier ein sogenannter durchlaufender Posten, Vorsteuer. Der Betrag den dein Kunde zahlt erhält letztendlich das Finanzamt.

Wenn du kein Gewerbetreibender bist, zahlst du mit mwst halt 19% mehr Miete.