Kann meine Lohnabrechnung stimmen?

2 Antworten

In einer Lohnabrechnung gibt es drei verschiene Bruttowerte:

  • Steuerbrutto
  • Sozialversicherungsbrutto
  • Gesamtbrutto.

Vom Steuerbrutto werden Lohnsteuer, Kirchensteuer (wenn kirchensteuerpflichtig) und Solidaritätszuschlag berechnet.

Vom Sozialversicherungsbrutto werden die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) berechnet.

Vom Gesamtbrutto wird zunächst das sog. "Gesetzliche Netto" berechnet, das die o.g. Abzüge beinhaltet. Dies wiederum führt dann zum Auszahlungsbetrag, bei dem ggf. weitere Be- oder Abzüge zu berücksichtigen sind, z.B. Fahrtkostenerstallung, Abzug für erhaltenen Vorschuss etc.

Nun können die drei o.g. Brutti durch gesetzliche Vorschriften (z.B. Steuerfreiheit für bestimmte Zuschläge) unterschiedlich sein. Zur Erechnung des Auszahlungsbetrags ist die Rubrik "Gesamtbrutto" heranzuziehen.

Dies war ein kleiner Lehrgang zum Verstehen einer Lohnabrechnung :))

Noch Fragen?

Gruß @Nightstick   

P.S.:  Um die Frage zu beantworten: Ja, die Abrechnung kann stimmen.

Wenn Du Dir die Gehaltsabrechnung genau anschaust, dann findest Du dort 3 Arten der Bruttolöhne:

1. Bruttoarbeitslohn

2. Steuerbrutto

3. Sozialversicherungsbrutto

Die steuerfreien Bezüge gehören zum BAL.

Dann müsste das Steuer- und SV-Brutto entsprechend um die steuerfreien Bezüge geringer sein.

Nun ist es so, daß nicht alle Zulagen in Ihrer vollen Höhe steuerfrei sind.

Z. B. sind Zuschläge für Sonntagsarbeit steuerfrei, sofern sie 50% des Grundlohns nicht übersteigen.

Ebenso werden steuerfreie Bezüge ggf. der Rentenversichungspflicht unterworfen (ansonsten sind sie sv-frei).

Das muß erst geprüft werden - daher wird das erst dem BAL hinzugerechnet und später wieder abgezogen - aber es hat nur Relevanz, wenn tatsächlich etwas zu versteuern wäre.

Mit den geldwerten Vorteilen ist das genauso...

Ob dennoch alles richtig gemacht worden ist, kann nur beurteilt werden, wenn die vollständige Gehaltsabrechnung in Augenschein genommen würde...

@DerSchopenhauer

Gute Ergänzung - nur der drittletzte Absatz könnte für den Fragesteller etwas irreführend sein.

Zur Klarstellung: In diesem Fall (bei Steuerfreiheit) wird im Gesamtbrutto nichts wieder abgezogen. Dies wäre nur bei zusätzlicher (!) Versteuerung so, z.B. bei geldwertem Vorteil.

Aber das hast Du sicher auch so gemeint, nur etwas kompliziert ausgedrückt :)

Weil der Steuersatz vom Gesamtbrutto gerechnet wird

Ja aber dann zahl ich letzten Endes auch für meine steuerfreien Beiträge Steuern.

Was ist das für eine Logik?

@CityDachau

die Progressionsstufer wird nach dem Gesamtbrutto ermittelt. Danach versteuerst Du die zu versteuernden Anteile,

@Novos

Aber das kommt nicht hin. Eig. sind es nur 554,40€ Brutto und das würde mit dem Netto Betrag nicht mit übereinstimmen. Hab es im "NettoBrutto Rechner" eingegeben.

@CityDachau

Die 554,40 € ist der zu versteuernde Buttobetrag, von dem die die Steuerprozente aus 722,70 € zugrunde gelegt werden

Das ist leider falsch, @Novos! Die Steuerabzüge werden vom Steuerbrutto, und nicht vom Gesamtbrutto ermittelt.