Bafög Werkstudentenjob nachträglich angegeben (Konsequenzen?)?
Hallo alle zusammen,
ich fange mal von vorne an: Ich studiere gerade im Master und bekomme von Okt 2020 - März 2021 eigentlich noch Bafög. Ich habe auch von Okt 2019 - Sep 2020 Bafög bekommen.
Nun ist es so, dass ich von August 2020 bis Januar 2021 einen Werkstudentenjob angenommen habe (ca. 1000€ brutto pro Monat) und ich habe heute mit Entsetzen festgestellt, dass ich vergessen habe diesen anzugeben. Ich habe nämlich auch im August 2020 meinen Folgeantrag gestellt und, da mein Gehalt immer am Ende des Folgemonats ausgezahlt wird, hatte ich das damals bei der Antragstellung echt nicht mehr auf dem Schirm.
Als mir das heute aufgefallen ist, habe ich natürlich meinen Arbeitsvertrag und meine Gehaltsabrechnungen sofort meiner Bearbeiterin zukommen lassen, aber, bis ich eine Rückmeldung bekommen, wird das ja leider noch etwas dauern.
Man darf ja pro BWZ die Einkommensgrenze von 5400€ nicht übersteigen. Da August 2020 und September 2020 noch zu dem letzten BWZ gehören und ich somit insgesamt 2000€ brutto für den letzten BWZ verdient habe, müsste ich doch nichts zurückzahlen, oder?
Aber für den jetzigen BWZ, habe ich Oktober und November 2020 schon gearbeitet und es ist selbstverständlich, dass ich das Geld nachträglich zurückzahlen muss und mir, solange ich so viel verdiene, auch kein Bafög mehr gewährt wird, aber ich habe echt große Sorgen, dass da auch strafrechtliche Konsequenzen auf mich zukommen werden.
Kennt sich da jemand vielleicht damit aus oder weiß, wie es jetzt für mich weitergehen wird? Ich weiß, es ist auch immer ein Stück weit davon abhängig wie der/die Sachbearbeiter/in ist.
Ich danke euch vielmals im Voraus!
1 Antwort
Hallo,
du hast alles richtig gemacht. Da du es selbst korrigiert hast und unter dem Freibetrag warst, passiert da rein gar nichts.
Wie viel schätzt du denn, dass du diesen BWZ verdienst? Weiß ja keiner ob du den Job behältst, ob du über 5200€ verdienst und ob du immer 1000€ Brutto verdienst.
Nein, keine Panik. Das passiert bei Betrug und wenn man sich Leistungen erschleicht. Du hast nur Angaben zu spät gemeldet, die aber keinerlei Auswirkungen haben. Alles gut, keine Sorge.
Und ich würde es dir knallhart sagen, wenn es anders wäre (was ich hier auch schon öfter gemacht habe ;D).
Ach, vielen lieben Dank :D Du weißt gar nicht, wie sehr mich das beruhigt :) Da bin ich erleichtert :))
Hallo liebe Fortuna1234,
ich danke dir vielmals für deine Antwort, das beruhigt mich sehr! Ich werde den Job wohl auch erst einmal bis zum Ende meiner BWz behalten, das würde bedeuten, dass ich während meiner BWZ (Okt 2020 - Mär 2021) insgesamt ca. 6000€ (jeden Monat 1000€ brutto) verdienen werde.
Unter den Umständen werde ich wahrscheinlich auch das Geld, was mir bis jetzt gezahlt wurde (für Oktober und November) zurückzahlen, aber ich habe echt Angst, dass ich mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss (Eintrag ins Bundeszentralregister etc.). :(