Bafög im Pflichtpraktikum und Nebenjob im BWZ?

1 Antwort

Und wenn mir jmd. sagen könnte, ob die Befreiung für meinen Ehemann komplett wegfällt, weil er auch Bafög bekommt, sonst würde der Schuh ganz anders aussehen.

Studenten-BaföG

Zunächst wird euer eigenes Einkommen berücksichtigt (450 Euro im Monat sind bei abhängiger Beschäftigung anrechnungsfrei). Seid ihr verheiratet oder lebt ihr mit einem Partner oder einer Partnerin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen, so ist außerdem das Einkommen eures Ehegatten bzw. Lebenspartners relevant, und dann natürlich das Einkommen eurer Eltern. Da die Unterhaltspflicht eures Ehegatten/Lebenspartners der Unterhaltspflicht eurer Eltern vorgeht, ist das Einkommen des Ehegatten/Lebenspartners vorrangig zu berücksichtigen. Nur in Ausnahmefällen spielt das Einkommen eurer Eltern keine Rolle. Mehr dazu könnt ihr im Artikel zur elternunabhängigen Förderung nachlesen.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen-eltern-ehegatte.php

Schüler-BAföG

Doch ist der BAföG-Bedarf zunächst nur eine Rechengröße. Es ist nicht zwangsläufig der Betrag, den du ausgezahlt bekommt. Denn vor der Auszahlung von BAföG wird noch ermittelt, wie viel vom Bedarf deine Eltern oder auch ein Ehepartner/Lebenspartner als Unterhalt für dich leisten könnten – abhängig von ihrem Einkommen.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schuelerbafoeg.php

So oder so wird das BAföG Deines Mannes angerechnet.

Mellchen1 
Fragesteller
 15.12.2019, 13:12

Das Bafög und der Minijob meines Mannes werden momentan nicht angerechnet, da ja (wie du geschrieben hast) der Minijob nicht anrechenbar ist und das Bafög von ihm auch nicht. Darum ging es auch gar nicht? Ich würde gerne wissen, ob meine aufgestellte Berechnung stimmt, da ich mit einem Freibetrag von 290 Euro gerechnet habe, es aber einen zusätzlichen Freibetrag i.H.v. 610 Euro für den Ehepartner gibt, wenn er KEIIN Bafög bezieht (so habe ich es verstanden). Also hilft mir die Antwort kein Stück weiter.