Steuererklärung: Nachzahlung wegen Werkstudentenjob?

2 Antworten

Ja, Du solltest die Lohnsteuerbescheinigung anfordern. Du kannst aber auch den Bescheinigungsabruf von Elster nutzen, da kannst Du die Daten dann online abrufen.

Normalerweise müsstest Du eigentlich eine Erstattung kriegen. Denn ab September wurde ja Lohnsteuer einbehalten für einen Monatslohn, den Du ja nicht das ganze Jahr in der gleichen Höhe hattest.

Dass die Krankenversicherungsbeiträge bis August recht niedrig waren wirkt sich natürlich negativ auf die Höhe der Erstattung aus. Aber das alleine kann's eigentlich nicht sein. Hast Du denn die Anlage Vorsorgeaufwand auch ausgefüllt?

Es wird beides zusammengerechnet und du "musst" nachzahlen. Warum gibst du denn eine Erklärung ab? Wenn keine Verpflichtung besteht dann für das Jahr lieber lassen.

Die Bescheinigung müsste, wenn alles richtig gelaufen ist, dem Finanzamt eh schon vorliegen.

Hast du auch wirklich alle Werbungskosten und Sonderausgaben angegeben und trotzdem kommt die Nachzahlung raus?