Bafög bezogen und Einkommensgrenze von 5400€ unerwartet überschritten?

2 Antworten

Du meldest das dem BAFöG-Amt bitte richtig.

Es kann sein, dass du wegen der schwierigen Betriebsführung in den Covid19-Maßnahmen eh nicht streng behandelt werden wirst.

Allerdings bist auch du wie Tausende auf die viel zu einfache Gewerbeanmeldung hereingefallen! Wenn man ein Gewerbe anmeldet, ist man sofort selbstständiger Unternehmer mit allen Rechten und Pflichten - sollte man einen helfenden Steuerberater haben - darf man z. B. Mitarbeiter anstellen, Filialen gründen, sein Unternehmen in Tochtergesellschaften splitten, ein Konto auf den Kaimaninseln für Schwarzgeld eröffnen usw. usw..

D.h. man muss unbedingt vorher z. B. ein Existenzgründungsseminar bei der regionalen IHK absolvieren, - mach das nach! -, denn dann wüsstest du auch, dass du die Pflicht hast RÜCKLAGEN zu bilden und nicht dein ganzes verdientes Geld auszugeben: Rücklagen zum Beispiel für Krankenversicherungsnachforderungen, Steuernachforderungen.

Wenn du diese nämlich nicht fristgerecht bezahlen kannst, müsstest du je nach Gesellschaftsform deines Gewerbes fristgerecht Insolvenz anmelden. Dein Unternehmen hast du dann abzumelden. Frage das dann nach bei der Behörde deiner Anmeldung oder beim Finanzamt oder beim Gewerbeaufsichtsamt. Irgendwer wird dir das in dieser Coronazeit mit den vielen Ausnahmeregelungen ja wohl richtig sagen können.

Übrigens ist das auch einer der Gründe, weshalb über 90 % aller Startups in Deutschland spätestens nach der Betriebsprüfung beendet werden: Viel zu geringes kaufmännisches Wissen durch gutgemeinte Beratung ja alles wissender "Freunde".

Hallo,

der Freibetrag gilt für die 12 Monate Bewilligungszeitraum. NICHT für 12 Monate Kalenderjahr. So wie ich das lese, rechnest du das aber aufs Kalenderjahr oder?

Also z.B. Oktober 2019 bis September 2020

Du schätzt bei Formblatt 1 dein Einkommen. Ändert sich das, hast du falsch geschätzt etc. musst du es Bescheid geben und auch Nachweise einreichen. Das musst du alles selbst, aktiv, unverzüglich machen.

Fitong 
Fragesteller
 31.07.2021, 13:11

Guten Tag. Ja, das stimmt. Also für den Bewilligungszeitraum zwischen 2019 und 2020 habe ich dann doch die Grenze möglicherweise um 1.000€ überschritten. Allerdings hatte ich dann für den Bewilligungszeitraum zwischen 2020 und diesem Jahr SEHR STARK überschritten. Dies ging dann so für die Monate September, Oktober, November und Dezember 2020. Ab Januar 2021 hatte ich dann ERHEBLICH WENIGER verdient. Aber das Ganze bezieht sich dann ja trotzdem auf den Bewilligungszeitraum, oder? Also wenn ich jetzt z.B. innerhalb von nur 3 Monaten im Bewilligungszeitraum die Grenze von 5.400€ Einkommen überschreite und z.B. 15.000€ Einkommen komme, aber z.B. im 4. Monat dann auf einmal unter 450€ verdiene, muss ich dann auch für den 4. Monat die Bafög-Auszahlung zurückzahlen?

Wenn ich jetzt also die Bafög-Zahlungen aus diesem Bewilligungszeitraum zurückzahlen muss, weil ich es verbockt hatte, das Einkommen zu melden, kann ich diese Rückförderung dann auch in Raten bezahlen? Und wie hoch dürfen diese Raten sein? Ich habe nämlich von meinem Gewinn nicht mehr viel da und das genau aus einem Grund: ich bin einfach naiv und sehr unerfahren gewesen.

Fortuna1234  31.07.2021, 13:21
@Fitong

Aber das Ganze bezieht sich dann ja trotzdem auf den Bewilligungszeitraum, oder?

Ja

Also wenn ich jetzt z.B. innerhalb von nur 3 Monaten im Bewilligungszeitraum die Grenze von 5.400€ Einkommen überschreite und z.B. 15.000€ Einkommen komme, aber z.B. im 4. Monat dann auf einmal unter 450€ verdiene, muss ich dann auch für den 4. Monat die Bafög-Auszahlung zurückzahlen?

Nein, das funktioniert anders. 5400€ sind der Freibetrag. Verdienst du also dann in den 12 Monaten BWZ 15.000€ sind das 9.600€ mehr als Freibetrag. 9.600€ durch 12 Monate sind 800€ pro Monat. Du bekommst z.B. nur 600€ Bafög, also stand dir auf die 12 Monate gesehen gar kein Bafög zu und du musst das komplett gezahlte Bafög dieser 12 Monate sofort und zu 100% zurückzahlen.

Es geht NIE um Monate, sondern um das Gesamteinkommen in den 12 Monaten BWZ. Und deswegen ist eine gute Schätzung in Formblatt 1 und schnellem Bescheid geben, wenn man merkt man wird über die Grenze kommen im eigenen Interesse.

Wenn ich jetzt also die Bafög-Zahlungen aus diesem Bewilligungszeitraum zurückzahlen muss, weil ich es verbockt hatte, das Einkommen zu melden, kann ich diese Rückförderung dann auch in Raten bezahlen? 

Generell NEIN. Denn du hattest ja enormes Einkommen, du hättest es wissen müsen, du hättest bescheid geben müssen und du hättest das Geld niemals ausgeben dürfen (weil es dir nicht zustand und du das auch dann ab Januar schon gewusst hast)

WENN sie Raten anbieten, dann sind das max. in 2-3 Raten. Das ist so als wenn du beklaut wirst und der Dieb sagt: Ja, hab ich nicht mehr, ich zahle es dir aber in 50€ Raten die nächsten 20 Jahre. Würdest du auch nicht zustimmen. Das Geld stand dir nie zu, du hast es verbockt, aber keiner wird dir erlauben das in netten, kleinen Raten abzuzahlen.

Was man in solchen Fällen machen kann (und oft gemacht wird): KfW-Kredit aufnehmen um zurückzahlen zu können. Aber bei dir scheint das eine Menge Kohle zu sein, deswegen weiß ich nicht, ob das bei dir geht.

Fortuna1234  31.07.2021, 13:25
@Fitong

Also für den Bewilligungszeitraum zwischen 2019 und 2020 habe ich dann doch die Grenze möglicherweise um 1.000€ überschritten

Dann zahlst du die 1000€ zurück.

Allerdings hatte ich dann für den Bewilligungszeitraum zwischen 2020 und diesem Jahr SEHR STARK

Der BWZ 2020/2021 ist ja noch nicht rum. Du hast also noch Zeit das Geld ranzuschaffen. Und eben sofort Bescheid geben, dass du drüber gekommen bist.