AVAD Auskunft, wie läuft das Verfahren?

2 Antworten

Hallo,

Nein von der Anfrage wird Dein augenblicklicher Arbeitgeber nicht unterrichtet. Die Anfrage geht an eine Zentrale Stelle und nicht an den bisherigen Arbeitgeber.

Allerdings sollte die AVAD Auskunft erst eingeholt werden wenn es konkret um den Arbeitsvertrag , HGB84 Vertrag oder beim Makler um die Courtagevereinbarung geht.

Anders wie der Kollege weiß ich ,das auch der bisherige Arbeitgeber zumindest die Meldung " Anfrage zu Herrn  ..." erhalten Status bekommt ,gerade bei großen Unternehmen ist das Gang & Gebe ..so wußte von Jahrzehnten als ich ins Maklertum wechselte ,meine letzte Ausschließlichkeits - Gesellschaft ,mit der ich einen Vertrag hatte, das ich mich als Makler mit Maklerpool X selbstständig mache werde..und das kam defintiv nicht von Kollegen ,weil ich es nicht erzählt hatte.. also vorsichtig mit solchen schnellen Unterschriften ,wenn noch kein konkretes Wechseln vorhanden ist.. HG DerMakler