Welche Unterlagen/Nachweise muss ich für HGB 84 bei einem Makler beibringen??

5 Antworten

So richtig viel Plan scheinst Du, vorsichtig ausgedrückt, nicht zu haben.

Was sollst/willst Du denn da machen ?

Wenn es um die Vermittlung von Versicheurngen geht, Du brauchst zuerst einmal eine Erlaubnis gem. § 34d GewO und musts im Vermittler-Register eingetragen sein. Dieses beinhaltet u.a. einen Sachkundenachweis, hast Du den schon ?

Außerdem scheinst Du mir nicht zuwissen was das HGB ist bzw. in welchem Zusammenhang dieses mit dem Versicherungsmakler steht. Und was denn eigentlich eine Tätigkeit gem. § 84 HGB ist, scheinst Du überhaupt nicht zuwissen (Ein Versicherungsmakler arbeitet übrigens auf der Grundlage des § 93 HGB !).

Wenn du keinen eigenen 34c Schein hast, stellt sich die Frage der "Scheinselbständigkeit".

Das arbeitest du ja nur für einen Auftraggeber.

Och DerHans, was will er denn mit 'nem 34c, das ist in dem Zusammenhang doch kompletter Blödsinn.

Und halte Versicherungsmakler doch nicht für Idioten, der Ex-Kollege regelt das schon, dass es keine Scheinselbständigkeit wird.

Zieh lieber über die Abhängigen her, das kommt besser:-)

@harobo

Sorry, ich hatte ihn als Immo-Makler angesehen.

Wenn er bei einem Makler als "Mitarbeiter" einsteigen will, braucht er natürlich 34d. Und wenn er nur einen Auftraggeber hat, stellt sich die Frage der Scheinselbständigkeit.

Welche Ausbildung hast du denn, die dich berechtigt, diese Tätigkeit auszuüben?

Ergänzend, ist dir überhaupt bekannt was der Begriff HGB bedeutet?

Hey whiteplains, hier mal was grundsätzliches zum Unterschied von Versich.vermittler und -makler - hättest auch selber googeln können...

Gruß siola55

Seid doch nicht so böse zu dem armen Kerl.

Also: wie unten schon gesagt, ist die Vermittlung von Versicherungen ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Zu deutsch, Du gehst auf Deine Gemeinde, willst ein Gewerbe als Versicherungsvertreter/-mehrfachagent/-makler anmelden.

Die nette Dame (kann auch ein Herr sein, bei mir sind es immer Damen) wird Dich dann bitten, ihr Deine Erlaubnis gem. §34d GewO vorzulegen. Auf der Gewerbeanmeldung gibt es nämlich (zumindest in Hessen ist es so) den Punkt 28 auf der Gerwerbe-Anmeldung, Fragen umfasst: Liegt eine Erlaubnis vor? (Wenn) Ja, erteilt am/von (Behörde). Hmmpfff, wat dat dann?

Da stelle mer uns janz dumm un sache so: dat is dat wat Du brauchst.

Jetzt dazu wie Du es bekommst (ich hoffe ich kriege noch alles zusammen):

Ausbildung (IHK) mit bestandener Prüfung zum Versicherungsfachmann (jetzt weiss jeder, der länger in der Branche ist, dass Du "Versicherung" fehlerlos schreiben kannst.

Weiter, jetzt geht das Gerenne los, Du brauchst:
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
Führungszeugnis (für Behörden)
Gewerbezentralregisterauskunft (bin ich icht ganz sicher)
Negativbescheinigung v. Insolvenzgericht
Vom Amtsgericht eine ähnliche Bescheinigung (komme nicht auf den Namen)
Eine Vermögensschadenhaftpflicht mind. in gesetzl. Höhe
Natürlich die Bescheinigung über die IHK-Prüfung
Hilfe bitte, wenn ich was vergessen habe, ist etwas her.

Dann findest Du die zuständige IHK, dort die Abteilung und in selbiger die Sachbearbeiterin (ich hab immer Frauen und die damalige hatte auch noch einen Doppelnamen, ich hab ja keine Vorurteile aber da wusste ich schon, das wird länger und unfein, und so war es. Dass sie nicht die Art meines Briefpapiers monierte war ein Wunder).

Diesem holden Geschöpf schickst Du alles zu, inkl eines Antrages, den Du sicher herunterladen kannst. Sie will aber wissen, was Du möchtest: Versicherungsvertreter für eine Gesellschaft § 84 HGB, gleiches für mehrere Gesellschaften (gleicher Paragraph) oder Versicherungsmakler § 93 ff. HGB

Mit Glück und Zeit und Nerven bekommst Du dann die Erlaubnis, nachdem Du die Rechnung, die vorher kommt bezahlt hast. Dann kannst Du auf's Gewerbeamt.

Am einfachsten wäre es, Du gehst als 84er zu einer Versicherungsgesellschaft, da sagt man Dir schon, was Du zu tun (nicht zu lassen) hast und nimmt Dich nebenbei ein bisschen aus (nein, nein. das stimmt natürlich nicht, es war nur so ein Gefühl von mir)

Als 84er zum Makler wird eher nix. Da muss es schon der 93er sein.

Wenn Du das alles hinter Dich gebracht hast, hast Du noch keinen einzigen Kunden gesehen, geschweige denn irgendetwas ausser Kosten gehabt. Wenn es dann, nachdem Dir der Makler die Sachen beigebracht hat, die wirklich wichtig sind losgeht, stellst Du vielleicht fest (oder Deine Frau/Freundin), dass es nicht Dein/ihr Ding ist, mind. 5 Tage die Woche mit open end zu arbeiten.

Ganz schnell stellst Du fest, dass es das Finanzamt gibt (den Wurmfortsatz am Darm der Nation), die schreiben Dir nämlich. Eine Krankenversicherung wäre von Anfang an nett, das erspart Nachzahlungen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung wär auch nicht verkehrt. Den Rest soll Dir der Makler erklären

Trotzdem wünsche ich Dir viel Glück, Du wirst es brauchen.

harobo