autoscheibe eingeschmissen jugendstarfe

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf dich kommen Schadenersatz und Anwaltskosten zu. Rechne mal mit ungefähr tausend Euro.

Sozialstunden denke ich nicht, da du ja kooperativ und einsichtig bist.

Es sei denn natürlich, dir kann nichts nachgewiesen werden. In dem Fall zählst du als unschuldig und hast auch keine Strafe zu befürchten. In dem Fall würde ich aber auch verlangen, dass meine personenbezogenen Daten wieder gelöscht werden.

InstruFreak  27.02.2014, 01:18

danke sehr :-)

wozu braucht man eine Speichelprobe wenn man eine Autoscheibe eingeworfen hat?

Falls es wirklich zur Anklage und zur Verurteilung vorm Jugendgericht kommt, kannst Du damit rechnen, dass es mindestens Sozialstunden geben wird und je nachdem wie gut dein Anwalt ist, kann Er/Sie heraushandeln dass nach den Sozialstunden mit einer eventuellen bewährungsstrafe aus deinem Führungszeugnis gelöscht wird. Außerdem wirst Du bzw. deine Eltern für den Schaden und die Gerichtskosten Aufkommen müssen.

Alle Angaben ohne Gewähr ;)

Lutarius2684 
Fragesteller
 22.10.2013, 02:23

die wollen meine dna mit der auf dem stein aggleichen wenn ich das richtig verstanden hab

schadensersatz, zahlst du voll, kommst du auch nicht Drumherum, wenn er sich nen titel holt, bleibt der 30 jahre und es kommen zinsen darauf

strafe wird wohl eher Peanuts, paar sozialstunden

oder du gehst zu dem Eigentümer und bittest ihn, die Strafanzeige zurückzuziehen, dann bleibt nur der schadensersatz

um den kommst du nie herum

KarlLiebknechtX  22.10.2013, 02:23

es könnte auch gut eingestellt werden, das ist nix

Sachbeschädigung

Lutarius2684 
Fragesteller
 22.10.2013, 02:25
@KarlLiebknechtX

wenn das eingestellt werden würde müsste ich trotzdem schadensersatz leisten? ok naja hoffen das der schaden nicht so hoch ist...

KarlLiebknechtX  22.10.2013, 02:27
@Lutarius2684

ja, schadensersatz immer

immer, immer, immer

500-1000€ ca

KarlLiebknechtX  22.10.2013, 02:30
@KarlLiebknechtX

ich würde trotzdem alles dransetzen, dass der Eigentümer die Strafanzeige zurückzieht

das ist ein Antragsdelikt, wenn er das nicht anzeigt, wird das nicht verfolgt

und wenn du es 100 warst, das spielt keine rolle

mord ist zb kein Antragsdelikt, das wird immer verfolgt

aber so kleine Sachen nicht, wenn sie niemand anzeigt

Lutarius2684 
Fragesteller
 22.10.2013, 02:34
@KarlLiebknechtX

Problem ich kenne die person nicht könnte ich die polizei nach der adresse fragen oder wie kann ich mit ihr kontokt aufnehmen

KarlLiebknechtX  22.10.2013, 02:40
@Lutarius2684

solltest du irgendwie erfahren, ja von der Polizei

er will ja schadensersatz von dir, irgendwie sollte er sich auch melden

sonst muss ein Anwalt Akteneinsicht nehmen

Lutarius2684 
Fragesteller
 22.10.2013, 02:42
@KarlLiebknechtX

ok danke hat mir sehr geholfen

Das müssen deine Eltern zahlen, da du noch nicht Volljährig bist. Mit der Strafe wirst du mit viel Glück mit einem blauen Auge davon kommen. 1. du warst besoffen(Unzurechnungsfähig) 2. du bist kooperativ und Stellst dich nicht gegen die Polizei

KarlLiebknechtX  22.10.2013, 02:26

nein, das müssen seine eltern nicht bezahlen

ab 7 jahren bist du deliktsfähig und damit haftbar, wenn deine Eltern sich exculpieren können

beim 16 jährigen können sie das mit tödlicher Sicherheit

aber normale Eltern bezahlen das trotzdem einfach

Lutarius2684 
Fragesteller
 22.10.2013, 02:30
@KarlLiebknechtX

ok hoffen das meine eltern einigermassen normal sind