autoscheibe eingeschmissen jugendstarfe
Ich war vor knapp 2 wochen bei einem kollegen geburtstag feieren. als ich wieder auf dem weg nach hause war wurde ich von der polizei angehalten. es wurden meine personalien aufgenommen und abstriche von der hand gemacht. zu dem zeitpunkt wusste ich überhaupt nicht worum es geht. später habe ich dann durch einen Brief der Polizei erfahren, dass mir vergeworfen wird die scheibe eines pkw eingeschmissen zu haben. bei dem gespräch mit dem polizisten, habe ich zu protokoll gegeben, dass ich mich an nichts mehr errinere, was auch so ist. bis heute fehlen mir zur fraglichen nacht fast alle errinerungen. ich habe dann noch eine freiwillige speichelprobe abgegeben, mit welcher die polizisten herausfinden wollen, ob ich die scheibe eingeschmissen habe oder nicht. mitlerweile befürchte ich, dass ich die scheibe wirklich eingeschmissen habe und mache mir sorge wegen der strafe. deswegen meine frage: Auf welches Strafmass muss ich mich gefasst machen? Bekomme ich einen eintrag ins führungszeugnis? Und wie sieht es mit schadensersatz aus?
ich bin 16 jahre alt, verdiene kein eigenes geld und habe keine vorstrafen.
4 Antworten
Auf dich kommen Schadenersatz und Anwaltskosten zu. Rechne mal mit ungefähr tausend Euro.
Sozialstunden denke ich nicht, da du ja kooperativ und einsichtig bist.
Es sei denn natürlich, dir kann nichts nachgewiesen werden. In dem Fall zählst du als unschuldig und hast auch keine Strafe zu befürchten. In dem Fall würde ich aber auch verlangen, dass meine personenbezogenen Daten wieder gelöscht werden.
danke sehr :-)
wozu braucht man eine Speichelprobe wenn man eine Autoscheibe eingeworfen hat?
Falls es wirklich zur Anklage und zur Verurteilung vorm Jugendgericht kommt, kannst Du damit rechnen, dass es mindestens Sozialstunden geben wird und je nachdem wie gut dein Anwalt ist, kann Er/Sie heraushandeln dass nach den Sozialstunden mit einer eventuellen bewährungsstrafe aus deinem Führungszeugnis gelöscht wird. Außerdem wirst Du bzw. deine Eltern für den Schaden und die Gerichtskosten Aufkommen müssen.
Alle Angaben ohne Gewähr ;)
die wollen meine dna mit der auf dem stein aggleichen wenn ich das richtig verstanden hab
schadensersatz, zahlst du voll, kommst du auch nicht Drumherum, wenn er sich nen titel holt, bleibt der 30 jahre und es kommen zinsen darauf
strafe wird wohl eher Peanuts, paar sozialstunden
oder du gehst zu dem Eigentümer und bittest ihn, die Strafanzeige zurückzuziehen, dann bleibt nur der schadensersatz
um den kommst du nie herum
wenn das eingestellt werden würde müsste ich trotzdem schadensersatz leisten? ok naja hoffen das der schaden nicht so hoch ist...
ich würde trotzdem alles dransetzen, dass der Eigentümer die Strafanzeige zurückzieht
das ist ein Antragsdelikt, wenn er das nicht anzeigt, wird das nicht verfolgt
und wenn du es 100 warst, das spielt keine rolle
mord ist zb kein Antragsdelikt, das wird immer verfolgt
aber so kleine Sachen nicht, wenn sie niemand anzeigt
Problem ich kenne die person nicht könnte ich die polizei nach der adresse fragen oder wie kann ich mit ihr kontokt aufnehmen
solltest du irgendwie erfahren, ja von der Polizei
er will ja schadensersatz von dir, irgendwie sollte er sich auch melden
sonst muss ein Anwalt Akteneinsicht nehmen
ok danke hat mir sehr geholfen
Das müssen deine Eltern zahlen, da du noch nicht Volljährig bist. Mit der Strafe wirst du mit viel Glück mit einem blauen Auge davon kommen. 1. du warst besoffen(Unzurechnungsfähig) 2. du bist kooperativ und Stellst dich nicht gegen die Polizei
nein, das müssen seine eltern nicht bezahlen
ab 7 jahren bist du deliktsfähig und damit haftbar, wenn deine Eltern sich exculpieren können
beim 16 jährigen können sie das mit tödlicher Sicherheit
aber normale Eltern bezahlen das trotzdem einfach
ok hoffen das meine eltern einigermassen normal sind
es könnte auch gut eingestellt werden, das ist nix
Sachbeschädigung