Sticker von Jemanden erstellt Anzeige?

4 Antworten

So etwas ist nicht bloß irgendwas harmloses und auch nicht nur eine sogenannte Ordnungswidrigkeit, sondern bereits eine Straftat!
Welche Strafe droht siehe Strafgesetzbuch (StGB) - § 186 Üble Nachrede:

"Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html

Bei Jugendstrafrecht wird es zwar meist geringer ausfallen, als bei einem Erwachsenen, aber nur bei einem Stubenarrest wird es keinesfalls bleiben. Jugendarrest, Sozialstunden, Geldstrafe - alles möglich.

Und sollte es deswegen auch noch z.B. zu psychischen Folgen bei dem Geschädigten kommen, kann auch das auch noch zusätzlich geahndet werden.

Hallo Anonymuserbaum,

wenn dieser Junge, der die Anzeige erstattet hat, GUTE Anwälte hat, dann musst du entweder mit einer hohen Geldstrafe oder mit einer Haftstrafe im Jugendgefängnis rechnen.

Denn seine guten Anwälte können sicherlich dafür sorgen, dass du NICHT mit einem "blauen Auge" davonkommst und dass du KEINE Bewährung bekommst.

Ein sehr guter Rechtsbeistand beeinflusst nämlich das Strafmaß, was man als Täterin/Täter zu erwarten hat.

Also solltest du dich auch besser auf das Schlimmste einstellen.

Ich empfehle dir, dir ebenfalls einen Rechtsbeistand zu suchen - und zwar schnell. Nur das kann dich jetzt noch EVENTUELL vor einer hohen Strafe schützen.

Übrigens:

Mit 16 Jahren ist man strafmündig. Das heißt, dass man mit 16 Jahren ins Gefängnis gehen kann. Allerdings in ein Jugendgefängnis.

Suche dir schnellstens einen Rechtsbeistand, wenn du nicht ins Jugendgefängnis gehen oder eine Geldstrafe zahlen willst. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass du als 16 jähriger mal ganz nebenbei ungefähr 1.000-1.500€ übrig hast, wenn das Urteil "Geldstrafe" heißen sollte.

LG, Toxic38

Toxic38  04.04.2020, 14:13

KORREKTUR:

MEINE ANTWORT BEZIEHT SICH AUF DEINEN FREUND, NICHT AUF DICH; DAMIT IST DEIN FREUND GEMEINT.

GutenTag2003  04.04.2020, 14:13
Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass du als 16 jähriger mal ganz nebenbei ungefähr 1.000-1.500€ übrig hast, wenn das Urteil "Geldstrafe" heißen sollte.

.

Dann lege ihm doch auch mal die Anwaltskosten dar, damit er entscheiden kann, welches Variante kostengünstiger wäre.

Toxic38  04.04.2020, 14:45
@GutenTag2003

Geldstrafen können in Raten bezahlt werden. Genauso wie Anwaltskosten. Nur lässt sich nicht jede Anwältin/jeder Anwalt darauf ein.

Außerdem:

Ist es so, dass man eine Pflichtverteidigerin/einen Pflichtverteidiger gestellt bekommt, wenn eine Haftstrafe droht. Demnach braucht der Freund von dem Fragesteller VERMUTLICH gar keine Anwaltskosten zahlen.

Toxic38  04.04.2020, 15:05
@GutenTag2003

Man hat also extra recherchiert, damit man kommentieren kann.

Ich kenne diese Internetseite. Ich kenne sogar das Strafgesetzbuch und das Strafvollzugsrecht und kenne mich mit Anwältinnen/Anwälte verdammt gut aus ;-)

Aber aus Höflichkeit beende ich das Gespräch an dieser Stelle. Denn eine penetrante, unhöfliche Diskussion muss ja nicht sein ;-)

Bleib gesund.

GutenTag2003  04.04.2020, 15:14
@Toxic38
Man hat also extra recherchiert, damit man kommentieren kann.

Irrtum - nur um es Dir zu zeigen. Wüsste ich es nicht, hinge ich - nach Wahrheit - saugend Dir an Deinen Lippen.

So aber ... nun sei nicht so beleidigt. Es ist ja nicht alles falsch was Du geschrieben hast.

:o)

Toxic38  04.04.2020, 15:27
@GutenTag2003

Nein, beleidigt bin ich ja nicht mal.

Ich bin schon eine kleine Weile hier bei gF - und ich habe schon ganz oft beobachten können, dass viele Nutzerinnen und Nutzer wegen Antworten und Kommentare diskutieren wollten, dabei unhöflich und beleidigend wurden.

Deshalb beende ich auch Gespräche und Diskussionen; weil ich nicht daran interessiert bin, dass man mir gegenüber im Laufe des Gesprächs oder der Diskussion auch unhöflich oder beleidigend wird.

Deswegen schreibe ich oft:

"Ich beende aus Höflichkeit an dieser Stelle das Gespräch/die Diskussion."

Ich versuche also, immer höflich zu bleiben. Auch wenn es manchmal schwer ist ¦-]

außerdem ist mein Freund erst 16

armes Pubielein..... erst 16. Aber der weiß schon, dass das eindeutig mindestens eine Beleidigung darstellt. Also sei ihm zu wünschen, dass der Richter nicht allzugut drauf ist und einen gesunden Sack voll Sozialstunden verteilt.

So kostet lt. Bußgeldkatalog die Beleidigung "Schl..mpe" bis zu 1900 Euro.

https://www.bussgeldkatalog.org/beleidigung-im-strassenverkehr/

Dann male Dir mal aus wieviele Sozialstunden dafür als Äquivalent anzusetzen wären.

diewoelfin0815  04.04.2020, 14:34

Und was hat das bitte mit Beleidigung im Straßenverkehr zu tun??? Da vergleichst Du irgendwie Äpfel mit Birnen...

wilees  04.04.2020, 14:42
@diewoelfin0815

Es geht letztendlich um ausgeurteilte Bußgelder .... ob eine Beleidigung dann im Straßenverkehr stattfand / stattfindet oder im Treppenhaus eines Mietshauses ist rechtlich betrachtet egal.

diewoelfin0815  04.04.2020, 15:00
@wilees

Also eine derartige, absichtlich schriftlich verfasste und damit immer wieder lesbare und somit auch klar nachweisbare, sowie wesentlich weitreichendere Diffamierung in einer WhatsApp-Gruppe ist schon noch deutlich massiver, als eine einmalige, rein mündliche oder visuelle Beleidigung, aufgrund einer spontan aufgeheizten Situation!

Da werden ein paar Hundert Euro zu zahlen sein...

wilees  04.04.2020, 15:21

Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen.