Vandalismus-Strafmaß ?

5 Antworten

Die Kosten für Sachbeschädigung hängen sehr von dem Schaden ab, der tatsächlich aufgetreten ist. Worst case: Dein Bruder hat an zehn BMW 5er High-Tech Spiegel mit Heizung und allen anderen technischen Spiegeleien kaputt getreten. Das macht dann rund 500 Euro pro Spiegel... Aber da kann man jetzt sehr lange spekulieren.

Fakt ist, dass es (theoretisch) ein Fall für die Staatsanwaltschaft ist. Der Versuch von Sachbeschädigung ist strafbar. Wobei ich nicht glaube, dass die sich da einschaltet (hört sich ja eher nach einem Kleine-Jungen-Streich an) - wie alt ist denn dein Bruder? Vorstrafen // Polizeilich schon früher aufgefallen?

Die Anwaltschaft wird wohl überprüfen,welche Autobesitzer in Werkstätten waren,um ihre Spiegel zu erneuern,dann wird geschaut,wer Anzeige erstattet und evtl werden einige mit vergleichbarem Schaden angeschrieben für eine Aussage...Wann sie ihr Auto wo geparkt haben etc...dann kommt es zu einer Anklage.Sollte Dein Bruder schon vorbstraft sein,kann er mit bis zu 2 Jahren rechnen,wenn nicht,dann wird es eine deftige Geldstrafe

BumBumBele 
Fragesteller
 06.05.2012, 10:14

Also vorbestraft ist er nicht. Aber er wird jetzt wohl eine bekommen, und das er 17 ist ändert nicht viel oder ?

  1. Sachbeschädigung ist strafbar und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet.
  2. Zivilrechtlich muss der Täter für alle Schäden aufkommen. Bei Spiegeln mit Blinker, Heizung etc. oder Kratzern im Fahrzeuglack können da sehr schnell hohe Summen zusammen kommen.
  3. Wie alt ist dein Bruder?

Die Anzeige wird schon von der Staatsanwaltschaft kommen, da ein öffentliches Interesse daran besteht, solche Hohlköpfe zu bestrafen. Das Strafmaß weiß ich leider nicht.

BumBumBele 
Fragesteller
 06.05.2012, 10:10

Da hast du wohl Recht, aber kann die Anzeige von der Staatsanwaltschaft überhaupt gemacht werden wenn noch kein Schaden vorhanden ist ?

MUA2001  06.05.2012, 10:17
@BumBumBele

Ich glaube kaum, dass da niemand einen Schaden melden wird. Da kannst Du jetzt leider wohl nur abwarten und Deinem Bruer zwischenzeitlich mal kräftig in den....

DasNeutrum  06.05.2012, 10:20
@BumBumBele

In § 303 (Sachbeschädigung) steht nichts von der Strafbarkeit des Versuchs. Das könnte die Staatsanwaltschaft dazu bringen von einer Strafverfolgung abzusehen.

Reiswaffel87  06.05.2012, 13:09
@DasNeutrum

Quatsch. Klar ist der Versuch strafbar. Nur Fahrlässigkeit nicht.

DasNeutrum  06.05.2012, 16:46
@Shadowsn

Sorry, jetzt sehe ich's auch... frag mich nicht warum ich das vorhin dort nicht gesehen habe, denn gerade bei dejure.org hatte ich selber nachgeschaut... :-/

Ein Strafmaß für Vandalismus zu prognostizieren ist wie Kaffeesatz lesen. Es steht ja noch nicht einmal genau fest, wie hoch der Sachschaden ist, den die beiden Spitzbuben veranstaltet haben. Es bleibt noch zu klären wie alt und wie weit entwickelt Dein Bruder und sein Freund sind. Ins Gefängnis werden die beiden sicherlich nicht gehen müssen, es sei denn, sie sind wegen solchen sachen schon öfters in Erscheinung getreten und vorbestraft. Dann könnte das natürlich der Tropfen sein, der das Faß zum überlaufen bringt. Ansonsten werden Staatsanwalt und Richter sich bestimmt die ein oder andere "Erziehungsmaßnahme" ausdenken. Das werden am wahrscheinlichsten Sozialstunden (z.B. zwei bis vier Wochen lang Krankenwagen waschen) sein. Zudem kann ich mir vorstellen, daß die beiden mit ihrem eigenen Geld für den angerichteten Schaden aufkommen müssen. Das allerdings wird nicht mehr Teil des Strafprozesses sein, sondern danach geregelt.

Wenn gar keine Anzeige gestellt wird, dann haben sie mehr Glück als Verstand, denn dann passiert überhaupt nichts mehr. ;o)