Beim Diebstahl im Ausland erwischt.

7 Antworten

Naja, das muss natürlich auch alles beweisbar sein.

Ggf. kann man das anhand der Fingerabdrücke oder auch an dem Weg, den die Handys zurücklegten. Das kann man ja (als Polizei oder Staatsanwalt) nachverfolgen und wird in Spanien oft zur Beweislage hinzugezählt. Will heisen wenn diese Handys ggf. mit eueren Handys umherspazierten hattet ihr sie ja dabei.

Dann: bis es in Spanien zum Prozess kommt dauert es Jahre. Die Gerichte sind überlastet. Wenn ihr dort nicht hinkommt, kann ggf. Spanien euch ausliefern lassen oder zumindest bei einer Einreise oder Durchreise verhaften bzw. ihr könnt auch in anderen mit Spanien zusammenarbeiteten Ländern verhaftet werden, ggf. z.B. in Südamerika oder der Karibik.

Aber: Diebstal bis 400 Euro ist ein Verstoß, kein Delikt und wird leichter behandelt. Auch wenn es ein Delikt wäre, würde z.B. eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr nicht antreten müssen, falls nicht in Spanien vorbelastet.

Ich bin kein Jurist, das vorweg. Ein Gerichtstermin und wahrscheinlich dann auch eine Strafe folgen bestimmt. Wie lange das dauert - keine Ahnung. Wegen so einer Sache wird aber niemand von Deutschland nach Spanien ausgeliefert. Wenn Ihr aber jemals wieder spanischen Boden betretet kann es für Euch Ärger geben.

Wenn eine Verhandlung angesetzt wird, könnt ihr zwar nach Hause fliegen, müsst dann aber zum Gerichtstermin wieder erscheinen, sonst verfällt die Kaution. (Und ihr braucht euch in Spanien nicht mehr sehen zu lassen)

Wird also ziemlich teuer. Aber ihr könnte dann ja gleich noch mal Urlaub machen.

Ob noch was kommt ist abhaengig vom Wert der Handys. Wenn die Handys unter 400 Euro Wert waren, kommt bestimmt nichts mehr, da es sich nur um einen Delikt handelt und in Spanien mit der Aufnahme der Personalien die Sache erledigt ist.

Wenn die Hanys einen Wert ueber 400Euro hatten, dann ist es eine Straftta und ihr werdet wohl angeklagt. Dazu kommt dann irgendwann Post in Form einer Vorladung zum Gerichtsverfahren. Wenn Ihr nicht erscheint, kann es schon sein, dass Ihr auf die Fahndungsliste kommt. Bei solch einer Sache wird natuerlich nicht international nach Euch gesucht, aber solltet Ihr bei einer Verkehrskontrolle oder so in Spanien erwischt werden, gibt es Aerger.

In Deustchland würde die Kaution in eine Buße umgewandelt und der Bonbon wäre gelutscht. Allein die Anreise würde ja mehr als jede Strafe kosten. Ich denke, dass Spanien ebenso verfahren wird. Ist aber spekulativ!