Polizist stellt Fangfragen...

14 Antworten

Meine Frage wäre ob die Polizei solche Fragen ohne vorherige Rechtsbelehrung überhaupt stellen darf?

Wir reden hier ja von Verkehrskontrollen und in der Regel sind das keine Straftaten, sondern Ordnungswidrigkeiten. Nur wenn man bezichtigt wird eine Straftat begangen zu haben ist eine Rechtsbelehrung zwingend vorgeschrieben und dann auch nur, wenn man verhört oder verhaftet wird.

Die Frage "Wissen sie warum wir sie angehalten haben?" wird wohl nicht als Verhör gelten.

dichtet er dir einen Vorsatz an und das Strafmaß wird verdoppelt.

Soweit ich weiß macht es keinen Unterschied, ob du mit Absicht zu schnell fährst, oder ob du es nicht gemerkt hast. Wie soll die Polizei das feststellen? Die meisten würden auch bei Absicht behaupten den Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung nicht absichtlich begangen zu haben.

P.S.:

Eine Rechtbelehrung bekommt man übrigens noch. Die befindet sich auf dem Bußgeldbescheid, den man dann irgendwann bekommt.

Polizisten sind psychologisch geschult und kennen so einige Kniffs! ;-)

Ich wurde beispielsweise mal angehalten und gefragt "Herr xxx, wann haben Sie Ihren letzten Joint geraucht?" ... ich war ziemlich verdutzt, dass -so- gefragt wird, anstatt zu fragen, OB ich jemals einen geraucht hätte, wurde das gleich angenommen und nur nach dem Zeitpunkt des letzten Joints gefragt. (Ich war da komplett nüchtern.)

Natürlich dürfen Polizisten ihr Wissen und ihre Fähigkeiten verwenden. Es sollen dabei ja schließlich Straftaten aufgedeckt und keine Blümchen gegossen werden ;-)

Man kann eine solche Frage schlicht mit "nein" beantworten, "beredt" schweigen oder die Gegenfrage stellen: "Weshalb halten Sie mich an, was wünschen Sie?".

Diese Gegenfrage können Sie solange stellen, bis Sie eine Antwort haben, falls Sie nicht lieber schweigend z.B. dem Verlangen nach Vorzeigen von Führerschein und Zulassung folgen und gut ist!

Es gibt scheinbar weniger hinterlistige Polizisten als verklemmte Autofahrer!

Hallo,

nun ich wurde schon von Polizisten angehalten, mir wurde aber nie eine Fangfrage gestellt. Wenn man mich fragt warum ich angehalten wurden, sage ich immer das ich es nicht weis, denn ich kenne ja nun wirklich nicht die Gründe, was die Polizei motiviert hat nicht.

Gruß

wuesi hinteristig? wenn du nix zu befürchten hast ist doch alles okay-da kann er fragen was und wie er will.