Auto gereammt, aber NICHTS zu sehen.Was machen?

7 Antworten

Ja, natürlich kannst Du etwas tun, musst Du sogar: Den Schaden unverzüglich Deiner Kraftfahrthaftpflichtversicherung melden! Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass bei einem Auffahrunfall ein Schaden in dieser Höhe entsteht, obwohl äußerlich nichts zu sehen ist: Stoßfänger aus Kunststoff können sich nach so einem Crash wieder zurückformen, man sieht nichts. Der von außen unsichtbar darunterliegende Stoßfängerträger hat sich jedoch deformiert und dadurch Aufprallenergie abgebaut. Das ist oft ein Aluminiumteil, dessen Austausch leicht 1.000,- € oder mehr kosten kann. Dann kommt noch der Stoßfänger dazu, und 1.500,- € sind komplett.

Hallo

Schildere deinen Fall deiner Versicherung. Die werden bei Zweifel einen sogenannten Sachverständigen aufbieten, der sich das genauer anschaut.

Grüsse

Hallo,

also erst ma zu der Polizei, die muss bei Bagatellschäden nicht verständigt werden und Sachverständige für Schäden am PKW sind die auch nicht. Du hast zwei Möglichkeiten, spreche mit Deiner Versicherung, gebe die Daten des Unfallgegners an und den Unfallhergang. Danach kümmerst sich die Versicherung bzw. ein Gutachter der Versicherung um das "gegnerische Auto" und beurteilt ob ein Schaden und wenn ja, in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist. Danach kannst Du noch immer entscheiden, ob Du den Schaden selber bezahlen möchtest, oder ob es die Versicherung (bedeutet Hochstufung für Dich) übernehmen soll. Oder Du beauftragst einen unabhängigen Gutachter, den musst Du jedoch dann selber bezahlen und der sagt dann ganz genau, was es für ein Schaden ist. Mehr Möglichkeiten hast Du leider nicht .....

nein, eigentlich kannst du da nichts machen, außer vielleicht beantragen, den schaden begutachten zu lassen. ich glaube, dass die kosten dann auch auf dich zurückfallen werden. rechtsanwalt: keine chance, da du vor gericht garantiert den kürzeren ziehst

--> 1.500€ zahlen wäre am vernünftigsten

GnOMLL  09.01.2012, 23:08

Dafür hat man ja ne Haftpflichtversicherung.

Hemhofensfinest  09.01.2012, 23:09
@GnOMLL

jo, stimmt, hab ich da nicht bedacht ;)

aber wenn die polizei nicht verständigt wurde, ist das eh egal

Versichfachwirt  10.01.2012, 07:43
@Hemhofensfinest

was hat das mit der Polizei zu tun? Es gibt im Haftpflichtschadenfall keine Obliegenheit, die die Einschaltung der Polizei fordert.

Versicherung kontaktieren, denen das schildern, die kümmern sich. Dafür sind sie ja da. :-)