Schaden der Versicherung nachträglich melden?
Servus,
ich habe vor rund 2 Monaten mit meinem Auto in der Dunkelheit auf einem Parkplatz einen großen Stein gerammt, demnach ist der Kotflügel hinter des linken Reifens eingedellt sowie die Felge zerkratzt. Dabei gab es keinen Kontakt mit anderen Autos oder ähnlichem, ich war mit einem Kollegen alleine auf dem Parkplatz.
Nun meine Frage, kann ich den Schaden noch nachträglich melden? Ich wollte ihn zunächst nicht melden, da ich in der Versicherung nicht hochgestuft werden wollte, nun nervt mich der Schaden jedoch schon ziemlich.
(Ich habe Vollkaskoversicherung)
Danke im Voraus.
LG
8 Antworten
2 Monate = 8 Wochen, die VK kann sich bereits querstellen. Auch du hast gegenüber der Vers. Pflichten; laut dem Link hast da nur eine Woche Zeit für: https://www.versicherungsrechtsiegen.de/vollkaskoschaden-muss-innerhalb-einer-woche-angezeigt-werden/
in der Police dürfte sowas festgehalten sein, dort kannst lesen
Juristisch korrekt, in der Praxis hab ich eine Verweigerung der Versicherer jedoch nie erlebt.
Ich glaube es käme auf die Kulanz der Versicherung an. Meines Wissens gibt es eigentlich eine Frist zur Meldung eines Schadens, die liegt glaube ich grob in der Größenordnung von einer Woche oder zehn Tagen oder sowas in der Richtung…
Nun ja, theoretisch weiß ja keiner, ob du den Stein gestern oder vor sechs Wochen angefahren hast... Ermutigen darf ich dich selbstverständlich nicht über sowas nachzudenken… Abgesehen davon könnten zwischenzeitlich aufgetretene Roststellen am Schaden dich entlarven, sollte die Versicherung sich den Schaden mal näher anschauen wollen…
Grundsätzlich empfehle ich dir einen Schaden immer sofort der Versicherung zu melden – du kannst dich dann immer noch entscheiden, ob du den Schaden selbst begleichen möchtest, um nicht hochgestuft zu werden, oder ob die Versicherung den Schaden letztendlich zahlen soll.
T3Fahrer
Ja, kannst du machen.
Das sollte in der Regel kein Problem sein.
Natürlich geht das!
Schildere es ähnlich so, wie du deine Frage formuliert hast. Ein Foto des Steines ist als Beleg hilfreich.