Versicherung vom Gegner meldet sich bicht

11 Antworten

Der Hundehalter muss für durch sein Tier verursachte Schäden haften. Du solltest Deine Forderung ihm gegenüber (schriftlich, mit Nachweis) geltend machen. Unabhängig davon, ob er eine Tierhalterhaftpflichtversicherung unterhält, oder nicht, ist er Dein Ansprechpartner. Anders als in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz gibt es in der Tierhalterhaftpflicht keinen Direktanspruch des geschädigten gegen eine eventuell bestehende Versicherung.

Nach einem unverschuldeten Unfall ist es die Aufgabe des Geschädigten - sprich deine Aufgabe - den Schaden zu beziffern und die Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dazu gehört das du als Geschädigter das Recht hast, dein Auto von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen Deiner Wahl besichtigen zu lassen und ein Gutachten erstatten zu lassen. Die Ausnahme hierbei wäre ein für dich offensichtlicher Bagatellschaden ( unter 715 €). Die Kosten die für das Gutachten anfallen gehören zum Schaden und sind vom Verursacher / Versicherung ebenfalls zu erstatten (hiebei setze ich eine 100 % Haftung des Hundehalters vorraus).

Von dem Hundehalter benötigst du Name und Anschrift und möglichst auch seine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Du kannst deine Schadensersatzansprüche auch direkt beim Hundehalter geltend machen oder über die Versicherung abrechnen. Wobei du in diesem Fall keinen Direktanspruch gegenüber der Versicherung hast.

Wenn du die Abwicklung selber übernehmen willst, dann mußt du den Halter / die Versicherung anschreiben und deine Ansprüche beziffern, der Sachvertändige kann sein Gutachten auch direkt ggf. an die gegnerische Versicherung schicken (dazu mußt du eine Abtretung in Höhe der Gutachterkosten unterschreiben). Ansonsten ist es meistens sinnvoll die Abwicklung an einen Fachanwalt zu übergeben, ich würde auch in diesem Fall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht nehmen.

Jetzt auf eine Reaktion der gegnerischen Versicherung zu warten ist der falsche Weg.

Gib eine Kopie der Rechnung dem Eigentümer des Hundes. Fordere das Geld von ihm.

Es ist sein Ding, sich mit seiner Haftpflichtversicherung herumzuschlagen. Vielleicht hat er ja auch keine - dann muß er eh zahlen.

Es gibt Versicherungen, bei denen geht das ganz ratz fatz, andere brauchen lange, bis sie denn was unternehmen.

Diesen montag? Da kannste nochmal 2 wochen warten :/ das dauert

Diesen Montag erst? Dann kanns schon noch ein bisschen dauern. Hast du Adresse und Versicherungsdaten vom Unfallgegner?