Unfallgeschädigter meldet sich nicht. Was tun?

11 Antworten

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Hallo,

weil ihr alles richtig und Vorbildlich gemacht hat, lehnt euch zurück und vergesst das ganze.

Der Geschägigte muß sich bei der Polizei oder eurer Versicherung melden. Wenn er es erst in 20 Jahren macht nicht euer Problem.

Also streicht es in eurem Gedächtnis. Auch die Versicherung kann nicht ewig mit Selbstbeteiligung kommen, wenn ihr so was habt. Also vergesst es wen sich im nächsten Halben Jahr sich die Versicherung nicht bei euch meldet. Ihr müßt gar nichts mehr machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Würden sich doch alle Unfallverursacher so vorbildlich wie ihr verhalten!

Der "Geschädigte" wird sich schon noch melden. Wahrscheinlich läuft es dann aber direkt über eure Versicherung. Vielleicht ist er im Urlaub, zur Kur, auf Geschäftsreise... Also kein Grund zur Panik :-).

Macht Euch mal locker. 😉

Ihr habt vorbildlich gehandelt und alles richtig gemacht.
Mehr musstet und konntet Ihr nicht tun.

Vielleicht ist der Geschädigte weiterhin nicht erreichbar, im Urlaub, er meldet sich in ein paar Tagen oder sieht den Schaden nicht einmal als Problem an.

Die Ansprüche verjähren m.M.n. erst nach 3 Jahren, das solltet Ihr aber ruhigen Gewissens der Versicherung überlassen, die machen das schon.

Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist zum Ablauf des dritten Kalenderjahr nach dem Anspruch... Bedeutet in diesem Fall ziemlich genau 3 Jahre und 11 Monate. Allerdings muß der Anspruch kurzfristig durch Aufnahme und Dokumentation des Schadens geregelt werden sonst entsteht nicht mal ein Anspruch der verjähren könnte. Die Versicherung muss auch noch regulieren, wenn der Anspruchsteller den Schaden kurzfristig dokumentieren lässt aber vorerst keine Ansprüche stellt, sie muß aber nicht regulieren wenn der Schaden erst in einem halben Jahr dokumentiert wird, denn dann ist überhaupt nicht mehr feststellbar was aus dem Unfall stammt oder vielleicht später entstanden ist.

Daumen hoch für deine Antwort

Gibt es eine Frist, nach der ihre Versicherung den Schaden nicht mahr zahlen muss

Ja, in diesem Fall der 31.12.2022.

Ihr habt alles richtig gemacht, um mehr müsst ihr euch nicht kümmern.

Ihr habt im Moment alles getan, was nötig war. Jetzt muss der Geschädigte sich eben melden.

Verjähren würde seine Forderung erst Ende Des Jahres 2022