Auto an Bruder verleihen

7 Antworten

Wenn ihr nicht den "Alleinfahrerrabatt" in Anspruch genommen habt, könnt ihr den Wagen jedem leihen, der einen gültigen Führerschein hat. Nur eine Vermietung gegen Bezahlung wäre anmeldepflichtig.

Anaxabia  30.07.2011, 18:34

Richtig!

schau in deinen vertrag, ob ein bestimmter personenkreis eingetragen ist, der fahren darf, oder ob es keine einschränkungen gibt.

gibt es keine einschränkung, brauch man der versicherung nicht mitteilen, das dein bruder das auto nutzt.

ist ein bestimmter personenkreis festgelegt, wie ab einem alter oder so, melde es der evrsicherung und der beitrag erhöht sich.

mir hat de rversicherungsvertretung bei einer vertragsänderung gleich noch den alleinfahrerrabatt aufgeschwätzt, da man da spart. habe ich aber wieder geändert, das theater mit der versichrung bei einem unfall spart man dann.

Es kommt drauf an was Ihr versichert habt, aber ich würde die Versicherung kurz anrufen denen bescheid geben, da dein Bruder über 23 ist, ist das kein Problem und wird meist nicht teurer! Das sollen sie Euch schriftl. bestätigen und er kann den Wagen fahren, aber du darfst unter keinen Umständen sdagen das du dein Auto vermietest!!!! Sag einfach das dein Bruder es demnächst auch öfter mitbenutzen wird und seine Frau ende!

Versicherung wenn fahrer eingetragen ist benachrichtigen Kurzzeit Vollkasko abschließen dann gibt es bei einem selbstverschuldeten Unfall kein Krach wegen Geld / Schuld etc.

Km / Geld vereinbahren / Beim Bruder kann man ja etwas von den ADAC Km Kosten Tabellen runtergehen.

Meist wird ja bei den Versicherungen eingetragen, wer berechtigt ist das Auto zu fahren! Je mehr Personen, um so teurer! Rede auf jeden Fall mit der Versicherung und lass deinen Bruder als berechtigten Fahrer eintragen, damit du im Falle eines Schadens keine Probleme bekommst!