Beim Rückwärtsfahren gegen Auto gefahren, wer zahlt die Versicherung?

10 Antworten

Hallo,

gerade für derartige Fälle (Schäden gegenüber Dritten) kommt die Kfz-Haftpflicht auf.

Allerdings erfolgt dann im Folgejahr eine Hochstufung bei den Schadenfreiheitsrabatten - und zwar unabhängig davon, wie hoch der Schaden ausgefallen ist/ausfällt.

Dies kann man aber umgehen, indem man den Schaden an den Kfz-Versicherer zurück zahlt (bei vielen Versicherern innerhalb von 6 Monaten nach Regulierung, bei manchen auch noch später). Ob sich dies lohnt, kann der Versicherer auf Knopfdruck berechnen.

Den Schaden selbst zu regulieren, ist nicht ratsam, da sich schon mancher vermeintlicher Bagatellschaden zum teuren Spaß ausgewachsen hat. Wenn dann die Versicherung zu spät eingeschaltet wird, gibt´s unnötigen Ärger.

Viele Grüße

Loroth

Haftpflicht-Schäden können i.d.R. nicht zurückgekauft werden. Wenn, dann nur Vollkasko-Schäden.

@GoetheDresden
Haftpflicht-Schäden können i.d.R. nicht zurückgekauft werden.

Seit wann soll das denn sein??

@GoetheDresden

Doch, gerade in der Kfz-Haftpflicht können Schäden zurück gekauft werden.

Vergleiche hierzu Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, AKB 2008, I.5:

Sie können eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung erstatten. Um Ihnen hierzu Gelegenheit zu geben, unterrichten wir Sie nach Abschluss der Schadenregulierung über die Höhe unserer Entschädigung, wenn diese nicht mehr als 500 € beträgt. Erstatten Sie uns die Entschädigung innerhalb von sechs Monaten nach unserer Mitteilung, wird Ihr Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt.

Im Gegensatz dazu bieten bei weitem nicht alle Versicherer die Möglichkeit des Schadenrückkaufs in der Vollkasko.

@Loroth

So sehe ich das auch. ;)

Kannst du das mit der Hochstufung bitte erklären. und weißt du wie es aussieht, wenn das Auto auf mein Onkel versichert ist, zahlt trotzdem die Versicherung ?

@SK3432

Egal ob du das Auto selbst versichert hast oder dein Onkel. Die Haftpflicht zahlt den Schaden am anderen Fahrzeug, aber nicht am eigenen Fahrzeug! Es sei denn, dein Onkel hat eine Vollkasko! Falls der Schaden von der Versicherung gezahlt wird und nicht von deinem Onkel, dann wird dein Onkel in der Haftpflicht schlechter eingestuft. Er muss zukünftig also pro Monat bzw. pro Jahr mehr Geld für die Autoversicherung zahlen bis er wieder lange genug unfallfrei gefahren ist. Deshalb der Tipp: Bei Mini-Schaden selber zahlen! Dann bleibt die SF-Klasse gleich! SF-Klasse = Schadenfreiheitsklasse = schadenfreie Jahre.

@GoetheDresden

Ah danke habe es jetzt verstanden, hast du eine Vorstellung wie viel so eine Beule am Kennzeichen kosten würde ? hat jemand eventuell schon Erfahrung damit ?

@SK3432

Ja, auch dann zahlt die Kfz-Haftpflicht anstandslos (ich gehe einmal davon aus, dass Du das Fahrzeug nutzen DURFTEST und den entsprechenden Führerschein hast, ja?).

Zur Hochstufung: Kfz-Versicherungen haben ein Schadenfreiheitssystem. Das heisst, dass je länger man schadenfrei fährt, desto geringer der Beitragssatz (und damit der Beitrag) ausfällt. Hat man umgekehrt einen Schaden, wird man im Beitragssatz für´s folgende Jahr wieder höher eingestuft.

Folglich steigt dann auch der Beitrag. Daher sollte man überprüfen lassen, ob es sich lohnt den Schaden zurück zu kaufen (einfaches Beispiel: Schadenhöhe - 100 €, zusätzlicher Beitrag im Folgejahr - 200 €; dann kauft man den Schaden besser zurück.)

@Loroth

ja ich habe den Lappen in der Tasche :) danke für die Antworten

@GoetheDresden
Deshalb der Tipp: Bei Mini-Schaden selber zahlen!

Davon kann man eigentlich nur abraten, da man weder als Laie den tatsächlichen und notwendigen Schadenaufwand einschätzen kann noch an wen man als Unfallgegner gerät. Wenn man sich dann mit hohen oder überhöhten Forderungen herumschlagen muss, wird´s schwierig im Nachhinein - mitunter erst nach Wochen oder Monaten - den Versicherer einzuschalten.

Besser: Schaden erst einmal durch den Versicherer bezahlen lassen und anschließend in Ruhe überlegen, ob man ihn rabattunschädlich zurück kauft.

@Loroth

Eben. Und vor allem einen Haftpflichtschaden muss man umgehend der Versicherung melden.

@Loroth

Wie meldet man einen Schaden der Versicherung, hatte vorher nie damit zu tun daher die Frage, tut mir leid wenn die Fragen nerven, aber lieber vorher informieren als später noch mehr Fehler zu machen. Also anrufen und was für Infos und so brauche ich ect pp.

@SK3432

Als erster Schritt reicht die telefonische Meldung bei der Versicherung.

Je nach Gesellschaft und ihrem System der Schadenbearbeitung reicht dies entweder schon aus oder Du erhältst in den nächsten Tagen ein Schadenformular, das dann noch ausgefüllt werden muss.

Kleiner Tipp: Den Schadensachbearbeiter fragen, ob, wann und wie sich die Versicherung beim Geschädigten melden wird. Diese Information gibt man dann an eben diesen weiter (am besten gleich mit der Angabe der Schadennummer). Somit ist der Geschädigte im Bilde, dass der Schaden bearbeitet wird. Er wird dann - hoffentlich - nicht nervös, weil er ein, zwei Tage nichts gehört hat und schaltet nicht gleich wegen einem Bagatellschaden einen Anwalt ein.

Deine Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden am fremden Fahrzeug auf. Aber bitte bedenken,wenn wirklich nur das Kennzeichen beschädigt ist kommst du vermutlich besser weg wenn du den Schaden selber übernimmst und damit eine Hochstufung vermeidest. Für einen Eigenschaden musst du selber aufkommen ,es sei denn du hast eine Vollkasko.

Das übernimmt die KFZ-Haftpflicht.

Wenn der Schaden nur gering ist, lohnt es sich unter Umständen den Schaden selbst zu zahlen, da Du dann nicht zurückgestuft wirst.

Aber darüber wirst Du von Deiner Versicherung noch ein Schreiben erhalten.

Deine Haftpflicht uebernimmt den Schaden am anderen Auto. Falls du Vollkasko versichert bisr, uebernimmt diese die Kosten fuer den Schaden an deinem Auto.

Deine Versicherung wird den Schaden übernehmen. Allerdings wirst du dann in eine schlechtere Haftpflicht-SF-Klasse eingestuft.