Muss ich bei Versicherungswechsel d.Zulassungsstelle informieren?

6 Antworten

... eine neue ist nicht möglich, nur praktisch, und diese Lage gibt es laut Frage aber nicht.

Keine Versicherung nimmt eine Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit an und wenn dann eine neue abgeschlossen wird, gibt es ja pflichtgemäß Angaben zur bisherigen Versicherung, oder übersehe ich etwas?

Die neue übermittelt dann die Bestätigung an die Zulassung. Die etwaige Lücke bleibt dann für das Bußgeldverfahren/den Staatsanwalt.


Deine "alte" Versicherungsgesellschaft ist nach § 25 FZV verpflichtet, das Ende des Versicherungsvertrages und somit des Versicherungsschutzes der zuständigen Zulassungsstelle anzuzeigen. 

Diese hat unverzüglich das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen ( § 25 Abs. 4 FZV).

Diese Maßnahme kann nur gestoppt werden, wenn ein neuer Versicherungsschutz nachgewiesen wird.

Nach § 23 Abs. 2 FZV ist der "neue" Versicherer verpflichtet, eine Versicherungsbestätigung an die Zulassungsstelle elektronisch zu übermitteln oder für den Abruf bereit zu halten.

Du erhältst vom neuen Versicherer zusätzlich eine eVB. Diese eVB würde ich, auch ohne Verpflichtung, an die Zulassungsstelle weiterreichen, um so einer Zwangsstilllegung zu entgehen (wäre nicht der erste Versicherer, der seiner Pflicht nicht rechtzeitig nachkommt).

Wie hast du eine neue Versicherung abgeschlossen? Mit einem Antrag? Dann schickt diese Gesellschaft eine EVB (elektronisch übermittelt) zur Zulassung. Also die kriegen das auch so mit, du mußt nichts weiter tun. Außer den Erstbeitrag zu bezahlen.

Deine 2 Einleitungssätze, hm, war das wirklich so?

Nein, das macht die neue Versicherung automatisch.

Wenn du bei der neuen Versicherung angegeben hast, dass es ein unterjähriger Versicherungwechsel ohne Neuanmeldung ist, dann meldet das die neue Versicherung automatisch. Es muss eine eVBÜ bei der Zulassungsstelle hinterlegt werden. Frag lieber mal nach (bei der Versicherung) um auf Nummer sicher zu gehen.