Auto verleihen an freund? Folgen bei einem Unfall? SF? Erfahrungen?
Hallo Leute,
ich möchte heute mein Auto für einen Tag verleihen
und habe auch schon einen Leihvertrag .
Was erwartet mich eig wenn ein Unfall passiert ?
SF höher ? Wie kann ich mich noch absichern soll ich bei der versicherung anrufen?
14 Antworten
Die Idee mit dem Leihvertrag ist schon mal gut. Wenn da Datum und Uhrzeiten drin stehen, bist im Falle eines Bußgeldes auf der sicheren Seite.
Schreib in den Vertrag auch rein, dass im Falle eines Unfalls der Fahrer für den Schaden am Fahrzeug aufkommen muss (auch wenn er das sowieso müsste). Ebenso das er eine Entschädigung für die Steigerung in der SF-Klasse zahlt.
Wenn du es schon mit der Versicherung abgeklärt hast und es passt ist dies schon mal gut, denn ansonsten könnte die Versicherung im Schadesfall den Versicherunsbeitrag rückwirkend angleichen und 1-2 Jahresprämien als Vertragsstrafe verlangen. Und das könntest du dann schwerlich vom Fahrer zurückverlangen.
Wenn das Fahrzeug versichert ist, MUSS die Kfz-Haftpflicht einen Fremdschaden grundsätzlich bezahlen (Pflichtversicherungsgesetz). Regress (bis 10.000) kann sie vom Fahrer nur bei Vorsatz fordern, z. B. bei Fahrerflucht, Alkohol, fahren ohne Fahrerlaubnis; nicht aber bei grober Fahrlässigkeit.
Sehr wichtig auch: Lass dir auf jeden Fall den Führerschein vom Entleiher zeigen!
Vielen Dank für die Auszeichnung. ;)
Erstmal sollest Du bei der Versicherung abklären, ob Dein Freund "alt genug" ist - viele Versicherungen haben als Klausel z.B. ein Mindestalter von 25 Jahren oder ähnliches - natürlich im Gegenzug einen vergünstigten Tarif. Wenn er jünger wäre, gäbe das schon mal arge Schwierigkeiten.
Ansonsten hilft Dir für das Vertragsverhältnis zwischen Versicherung und Dir selbst kein Vertrag mit Deinem Freund. Wenn ein Unfall passiert, der gemeldet wird, ist der "Freiwumms" bzw. der Schadenfreiheitsrabatt dahin. Du kannst natürlich mit Deinem Freund einen möglichst rechtskräftigen (und durch einen Fachmann geprüften) Vertrag aufsetzen, dass im Falle eines Falles der zu erwartende Schaden für Dich (die monatlichen Mehrkosten der Versicherung) durch ihn zu begleichen ist... Aber ob das wirklich funzt... sei mal dahingestellt.
mit der versicherung passt das eigentlich
hallo, du musst auf jeden fall deinem versicherer bescheid sagen!! du darfst dein auto nicht verleihen. für leihwagen gelten ganz andere bedingungen und tarife. du kannst dein auto zur verfügung stellen. wichtig ist, dass du dich davon überzeugst, dass der nutzer einen gültigen führerschein hat. wenn er dann ausnahmsweise mal 1 tag mit deinem auto fährt, ist er berechtigter fahrer. wenn er einen unfall verschuldet, ist natürlich dein schadenfreiheitsrabatt betroffen. was dann an mehrbeitrag zu zahlen ist, müsst ihr dann unter euch regeln.
hast du keinen vertreter, der dich beraten könnte?
ich würde es lieber lassen!
viele grüße aus nürnberg
ute
schau mal in deinen versicherungsvertrag..darf überhaupt jemand anderer dein fahrzeug fahren..bei meiner tochter ist das so geregelt..fahren darf nur sie oder ich..nur in ausnahmefällen..sei es ihr wird schlecht oder sonst was..dann darf auch mal jemand anderer fahren..erkundige dich vorher bei deiner versicherung..nicht das du eventuell selbst auf einen schaden sitzen bleibst
es ist doch vorsatz wenn er sein auto verleiht obwohl er als alleinfahrer eingetragen ist..oder sehe ich das falsch
Nein, das Verleihen gehört doch nicht zum Vorsatz. Vorsatz liegt vor bei Fahrerflucht, Alkohol, fahren ohne Fahrerlaubnis oder auch Absicht.
Aua. Lies Deinen Versicherungsvertrag!!! Wenn Du als "alleiniger Fahrer" versichert bist, zahlt die Versicherung gar nichts und Dein Kumpel ist pleite und Dein Auto futsch, wenn es knallt. Heute ist Ostermontag. Da wirst Du bei der Versicherung wohl nix.
ja hab schon angerufen
genau..das hatte ich oben auch schon geschrieben..eventuell kann der kumpel eine extra versicherung abschliessen..für die zeit in der ER das fahrzeug benutzt
Wenn Du als "alleiniger Fahrer" versichert bist, zahlt die Versicherung gar nichts
Das ist völliger Unsinn, die Versicherung wird dann allenfalls eine Beitragsrichtigstellung beim Versicherungsnehmer rückwirkend einfordern, und kann eine Vertragsstrafe verhängen welche in etwa einen Jahresbeitrag ausmacht, eine Vertragsstrafer habe ich noch nicht erlebt bei erstmaliger alleiniger Falschangabe des Fahrerkreises.
Zahlen muss die Versicherung einen Fremdschaden grundsätzlich! Regress kann sie nur bei Vorsatz verlangen.
Allenfalls eine Vertragsstrafe und rückwirkende Beitragsangleichung ist möglich.