Aufbauseminar für Fahranfänger nicht nachkommen was passiert?
Eine Freundin von meinem Bruder ist aus Unachtsamkeit über Rot gefahren und wurde geblitzt. Wie ich lese, führt dies zu einer verlängerten Probezeit von 4 Jahren und einem Aufbauseminar - wenn man den nicht nachkommt, wird die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. Meine Frage ist, wie lange das ist ? Da steht zwar, bis die Teilnahme nachgewiesen wird, kann man aber auch bis zur Verjährung / Ende der verlängerten Probezeit warten, um dieses Aufbauseminar zu entgehen ? Hat jemand Erfahrungen damit?
2 Antworten
Die Fahrerlaubnis bleibt so lange entzogen bis die Teilnahme am Aufbauseminar nachgewiesen wird.
Theoretisch kann das dann bis zum Lebensende andauern.
Dafür nicht.
Hi Crack ,
Dafür gibt es keine Verjährung ?
Musste nicht auch da der Eintrag für das aufbauseminar gelöscht sein wie bei einem MPU Eintrag ?
Gruß
Nein,
gibt es tatsächlich nicht.
Das StVG sagt im §2a nur aus:
(5) Ist eine Fahrerlaubnis entzogen worden
1.nach § 3 oder nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 dieses Gesetzes, weil innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen wurden, oder nach § 69 oder § 69b des Strafgesetzbuches,
2.nach Absatz 3, weil einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen wurde,
oder wurde die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen, so darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar teilgenommen hat.
Wie ich oben schon schrieb bleibt diese Forderung dann praktisch so lange erhalten bis man ihr nachkommt.
Hallo,
nein, da hat sie keine Chance, da verjährt nichts.
Das mit der Probezeit ist auch eine "Milch-Mädchen-Rechnung".
Diese endet nämlich vorzeitig mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und es beginnt bei der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis für die Restdauer der vorherigen Probezeit eine neue.
https://dejure.org/gesetze/StVG/2a.html
Was ist denn eigentlich so schlimm daran, einfach das Aufbauseminar zu absolvieren?
Viele Grüße
Michael
Weil 1. die Probezeit verlängert wird und 2. Das Aufbauseminar viel Geld kostet c.a. 250 €, das sind mehrere Sitzungen die sie dann dort hat.
Die Probezeit wird bzw. ist sowieso auf 4 Jahre verlängert. Das ist vollkommen unabhängig vom Aufbauseminar.
Wenn sie die Fahrerlaubnis behalten will, bleibt ihr nichts anderes übrig als das Aufbauseminar zu machen.
Gruß Michael
Die Probezeit wird bzw. ist sowieso auf 4 Jahre verlängert. Das ist vollkommen unabhängig vom Aufbauseminar.
Stimmt so nicht.
Die Probezeit verlängert sich mit Anordnung des ASF - es besteht also ein direkter Zusammenhang.
Du nun wieder.
Fakt ist, dass die Probezeit verlängert ist / wird, ob sie das Aufbauseminar macht oder nicht. Mehr wollte ich damit nicht aussagen.
Sorry wenn Du Dir auf die Füße getreten fühlst...
Ich werde auch zukünftig Fehler berichtigen,
das mache ich nicht nur bei Dir so.
Und das ist auch gut so! ;-)
Crack wird hier nicht nur als Experte geführt, sondern ist auch einer. Als - allerdings nicht offizieller - gutefrage-Experte kann ich das bestätigen. Und in der Sache hat er völlig recht.
Normalerweise gibt es doch in Deutschland für alles Verjährungsfristen ..