Aufbauseminar ohne Führerschein gefahren Strafe?

6 Antworten

Zu beachten wäre noch §21 Abs 3 StVG:

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

Hallo, wurde ohne Führerschein angehalten.

das ist nur eine Ordnungswidrigkeit viel. 15-20€

bzw. es wurde mir entzogen

mit anderen Worten, der Führerschein wurde noch nicht wieder erteilt?? damit ist das eine Straftat. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis

das geht vor den Richter - das kann eine recht hohe Geldstrafe bedeuten, dein Führerschein wird länger einbehalten.

schon mein Aufbauseminar gemacht

damit ist deine Probezeit verlängert auf insgesamt 4 Jahre, wenn das als 2. A-Verstoß gewertet wird, gibt es eine schriftliche Verwarnung.

must abwarten

Piate 
Fragesteller
 22.03.2022, 17:40

Von wie lange sperre reden wir ? Und wie hoch ist die Geldstrafe ?

peterobm  22.03.2022, 18:06
@Piate
Und wie hoch ist die Geldstrafe ?

sagt dir der Richter per Urteil

Von wie lange sperre reden wir ?

sagt dir die Führerscheinstelle, oder der Richter

Ginge es nach mir, könntest Dich verdammt warm anziehen. Aber auch so, wirst Du so schnell kein Auto mehr fahren. Denn das kann auch eingezogen bzw beschlagnahmt werden. Die Beiden Anderen haben den entsprechenden Gesetzestext ja schon gepostet.

Fahren ohne Fahrerlaubnis. So schnell wirst du den nichtmehr kriegen. Sehr wahrscheinlich wirst du auch eine MPU machen müssen. Dazu kommt die Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe ist da dann alles drin