Aufbauseminar nach Unfall in der Probezeit?

3 Antworten

Ein Auffahrunfall wie Du ihn hier beschreibst wird in der Regel mit 35€ geahndet. Die Polizei kann darauf aber auch verzichten wenn sie der Meinung ist das eine mündliche Verwarnung ausreichend ist. Das ist in Deinem Fall so geschehen - die Sache ist also abgeschlossen.

Zu Probezeitmaßnahmen wäre es nur dann gekommen wenn das Bußgeld mind. 60€ betragen hätte und Du somit auch einen Punkt bekommen hättest.

Als Tipp: Lass Dir von Deiner Versicherung sagen was die Schadenbegleichung gekostet hat und zahle diesen Betrag gegebenenfalls zurück. Gerade bei Minimalschäden ist es insgesamt günstiger wenn man das selbst zahlt, die Summe aus den Beitragserhöhungen der nächsten Jahre ist meist ungleich höher.

Du kannst froh sein, dass es bei einer mündlichen Verwarnung geblieben ist. Polizisten kommen nicht gern wegen einer Bagatelle. Normalerweise hättest du jetzt schon mal 35 Euro gezahlt, allein dafür das du sie gerufen hast.

Und es kann jetzt sein das du zu einem Aufbauseminar musst. Das entscheidet die Führerscheinstelle.

Ohne Bußgeld wird auch nichts an die FS weitergeleitet !

Bei mündlicher Verwahrnung wird es für dich keine folgen haben ! Mfg.