stehendes auto gestreift in der probezeit

6 Antworten

Hallo, Du bist lat AKB(Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen)verpflichtet den Schaden unverzüglich zu melden. Kannst Du in deinem Versicherungsantrag auszugsweise oder auch im Bedingungswerk komplett nachlesen. Ansonsten sind die Ausführungen von cherusker18 absolut richtig. Also auf ans Telefon und melden. VG S

wenn es nicht zu teuer wird würde ich es aus eigener Tasche zahlen und der Versicherung nix melden!

Mit einer Verlängerung oder einem Seminar musst du glaub ich nicht rechnen..., kann mich aber auch irren!

Zunächst mußt Du die Sache von zwei Seiten betrachten: Der Verkehrsunfall an sich ist regelmäßig eine Verkehrsordnungwidrigkeit. Diese kann mit einem Verwarngeld oder einem Bußgeld geahndet werden.

Die zweite Seite: Es ist jemand anderem ein Schaden an seinem Pkw entstanden. Für den hat die Versicherung des verursachenden Fahrzeugs gerade zu stehen.

Weiter: Für Unfälle dieser Art sind keine Aufbauseminare vorgesehen. Die lauern, wenn Hauptunfallursachen der Grund für den Crash war. Uns: War bei dem Unfall keine Polizei zugegen und man hat die Personalien mit dem Unfallgegner ausgetauscht, ist alles in Ordnung. Bei "Blechschäden" ist keine Polizei erforderlich.

Der Schaden muß der Pkw-Haftpflichtversicherung des verursachenden Pkw zwingend gemeldet werden. Sonst könnte eine Obliegenheitsverpflichtung vorliegen, welche die Versicherung in die Lage versetzt, das Geld vom Versicherungsnehmer wieder einzufordern. Also: Schaden melden, Versicherung zahlen lassen. Wenn man seine Prozente retten will, hat man die Möglichkeit, innerhalb von 6 Monaten den Schaden zurückzukaufen, also der Versicherung das Geld zu erstatten.

Zuletzt: Bislang habe ich noch nicht gehört, das die Versicherungen der Polizei Unfälle gemeldet haben. Sind eben zwei verschiedene Baustellen.

Aufbauseminar usw. droht dir nur, wenn der Unfall rechtliche Folgen hat (Anzeige und evtl. ein Urteil). Die Versicherung meldet solche Bagatellen nicht automatisch an die Polizei. Ich würde aber in jedem Fall sehen, ob du dich mit dem Geschädigten nicht ohne Versicherung einigen kannst.

Ich weiß nicht ob ein Schaden zu einer Probezeitverlängerung führt, ich weiß nur, dass Dir eine Fahrerflucht diese und andere Probleme bringen wird und kann Dir nur zur Begleichung/Meldung deines Fehlers raten.