Anzeige wegen Stalking nur wegen unerwünschter Post möglich?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

leider gibt es bei Stalkern keine andere Möglichkeit, als sie anzuzeigen. Ignoriert man Stalker, stachelt es sie noch mehr an, weiter zu machen und sie machen schlimmeres. Gibt man nach, haben sie ihr Ziel erreicht und bleiben an einem kleben. Ich hab in Wien mal die Polizei dazu gefragt und laut ihrer Aussage, kannst Du die Leute wegen stalking anzeigen, wenn sie Dich ständig mit Emails, Brief usw. belästigen. Vorrausetzung hierfür: Du hast ihnen gesagt, dass Du keinen Kontakt wünscht.

Hebe bitte alle Briefe usw. als Beweise auf. Schreib am besten eine Email an die Person, dass Du keinen weiteren Kontakt wünscht oder schreibe einen Brief. Hebe die Kopie auf. So kannste nachweisen, dass Du der Person gesagt hast, dass Du keinen weiteren Kontakt wünscht und die Person dies aber ignoriert.

Angel74

Danke für deine Antwort!

Es reicht nicht, daß man belästigt wird. Die Lebensführung muß schwerwiegend beeinträchtigt sein, damit es tatsächlich strafbar wird. Damit wird es eine Entscheidung des Einzelfalles. Hier kann man das nachlesen: http://dejure.org/gesetze/StGB/238.html

Danke für den link! Dann muss ich mal zur Rechtsberatung gehen, ich fühle mich psychisch nämlich durchaus schwerwiegend beeinträchtigt und ziehe sogar schon in Erwägung nur wegen dieser Geschichte die Stadt zu wechseln.

@StupidBunnySuit

Die Rechtsberatung kann Dir hier GAR nicht weiter helfen. Zeige die Sache bei der Polizei an, stelle Strafantrag und warte ab, was dann passiert.

am besten du bewarst die post auf und dann kannst du zur polizei gehen und sie anzeigen

Mal ganz im Ernst - ignoriere es einfach und gut ist. Wenn du nicht reagierst, wird es ihr irgendwann sowieso zu blöd. ;)

inzwischen kann ich es einfach nicht mehr ignorieren...leider... es macht mich total irre... jedesmal, wenn wieder Post von der da ist zieh' ich den ganzen Tag 'ne Fresse, weil ich schon bei der bloßen Erinnerung an sie das k*tzen kriegen könnte...

So was hat noch nie funktioniert. Leider. Das stachelt die Stalker noch mehr an, weiter zu machen

@Angel74

So schnell es geht zur Polizei und Anzeige erstattet! Briefe als Beweis aufheben und Dir Zeugen sichern (Die Nachbarin ,der Briefträger, auch Bekannte)

Ein einem Stalker muss man mit kräftigen Mitteln klar machen, dass ihr Bestreben über den gestalkten Macht aus zu üben, nicht toleriert wird. Meist resultiert dieses Verhalten aus Persönlichkeitsstörungen und diese haben auch schon in übersteigerten Fällen zu Morden geführt! Also so schnell wie möglich die Notbremse ziehen.

Mache aber bitte nicht den Fehler und schreibe diese Person an. Das würde sie nämlich als Bestätigung sehen. Sage ihr unter Zeugen noch einmal ,dass Du jeglichen Kontakt ablehnst:

@Krause1962

Danke euch, Krause1962 und Angel74!

Nein, dass ist zwar ärgerlich und auch nicht in Ordnung, hat aber mit Salking nichts zu tun.

Stalking beinhaltet die Merkmale, das die Person bedroht und geschädigt wird.

Die Nachbarin mag sich ärgern, über dauerndes Klingeln, und kann eventuell, wenn die ehemalige Bekannte sich immer wieder Zugang zum Treppenhaus verschaft, eim Vermieter ein Haus- und Geländeverbot erwirken, aber sonst hast Du da weniger zu befürchten, da Du als Mieter das ja nicht zu verantworten hast.

Werfe die Briefe einfach weg, reagiere über haupt nicht auf die Aktionen deer Bekannten. auch nicht durch Wortbeiträge oder Blicke oder irgend etwas anderes, .... das ist wirklich alles, und auch das geschickteteste, was Du tun kannst. Solange die Person noch Erfolg sieht, weil du Nummern änderst, mit ihr sprichst, telefonierst oder die ehemalige Bekannte merkt, Du sprichst mit anderen darüber, Du reagierst in irgendeiner Weise, ... wird sie vermutlich nicht aufhören, denn sie hat dass was ihr Befriedigung verschafft.... das Du Dich noch mit ihr beschäftigst und sei es indem sie durch den gemeinsamen Freundeskreis erfährt, das es für Dich ein Thema ist.

Ich habe vergessen zu erwühnen, dass aus dem was Du schilderst kein Straftatbestand zu folgern ist, so dass eine Anzeige wahrscheinlich nicht erfolgreich wäre bzw. schnell wieder eingestellt würde, sofern keine neuen strafrelevanten Taten dieser Exfreundin erkenbar sind. Die Einstellung würde aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt werden, schon nach wenigen Wochen.