Mein Ex belästigt mich. Polizei nimmt aber keine Anzeige auf?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Rufe die Polizei an wenn er vor deiner Tür steht, und sage der Polizei das du angst hast die Wohnung zu verlassen ! Die Anzeige wird dann die Polizei aufnehmen müssen !!! .

aber die Polizei macht trz nix die Abstände währen zu unregelmäßig . Das könnte man nicht als Stalking abtun...

Das kannst Du jetzt nicht der Polizei ankreiden. Schuld ist die ungenaue Formulierung der jeweiligen Vorschrift. Ist etwas ungenau formuliert, streiten sich hinterher einige Gerichte darum, wie da jetzt was und wie genau zu sehen ist und in Zukunft, die Rechtslehre schaltet sich ein, irgendwann dann gibt es genauere Eckpunkte, die zu erfüllen sind.

Diese sprechen bei Stalking in der Tat von einer gewissen Regelmäßigkeit und auch Intensität. Ein Lied vor dem Haus zu spielen oder reines Vorbeifahren, selbst anhalten, ist rechtlich kein Merkmal. Dazu braucht es mehr, das Auflauern, die direkte Kontaktaufnahme, z.B. wenn der tagtäglich vor der Tür steht und auf diese eintritt und rumschreit so als Beispiel Subjektiv, in Deiner Erfahrung sicherlich, das ist auch nicht zu bestreiten. Rechtlich jedoch nicht.

Die Polizei wird eine Anzeige aufnehmen, wenn die Merkmale erfüllt sind. Vorher kann sie das gar nicht, da sie sich ganz exakt an die Rechtslehre zu halten hat, mehr darf sie nicht, genau das ist deren Aufgabe.

Was dann in dem Recht drinsteht und was nicht, das ist nicht Sache der Polizei, die führt nur aus was man ihr sagt, das ist Sache des Gesetzgebers.

Das mit der männlichen Lösung ist in der Tat ganz blöd, denn da sind die Merkmale gleich erfüllt. Sollte man lassen.

Eine Lösung wäre ein Näherungsverbot. Zu diesem müsstest Du einen Anwalt kontaktieren, welcher dann versucht, dieses Gerichtlich zu erwirken, unter Umständen auch einklagt.

Eine andere Lösung gibt es leider, so wie das aussieht, nicht.





Selbst wenn die Polizei eine Anzeige ausgenommen hätte, und ich sehe hier auch keinen Straftatbestand, nutzt das für die eigentliche "Gefahr" kaum etwas. So oder so: du solltest beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Das geht ohne Anwalt und eine Strafanzeige ist dafür auch nicht erforderlich.

was ich nicht nachvollziehen kann ist, dass du deinen sohn nicht mit einer einstweiligen verfügung schützen kannst. eine ärztliche bescheinigung und aussage bei der polizei müsste doch einen richter dazu bewegen, den mann davon abzubringen, sich deinem sohn zu nähern.

psychoterror gegen kinder ist nicht strafbar???

dass die polizei bei dir erst tätig wird, wenn das kind in den brunnen gefallen ist, liegt an unserer bürokratie.

dein freund sollte auf jeden fall bedenken, dass der typ krank und vor allem nicht dumm ist. ihr solltet euch eine strategie einfallen lassen, wie ihr dem typen das handwerk legen könnt, da muss mann halt ein wenig kreativ werden...