Anzeige, wann bekomme ich Bescheid vom Staatsanwaltschaft?

2 Antworten

Die Mühlen der Justiz mahlen in einigen Fällen schonmal ziemlich langsam. Das liegt auch daran, dass die Behörden viel zu tun haben. Dein Fall ist ein eher "kleiner Fisch", daher steht er vielleicht ersteinmal hinten an. Bei den Staatsanwaltschaften gilt im Allgemeinen der Grundsatz, dass Haftsachen (dh solche Fälle, in denen der Beschuldigte in U-Haft sitzt) vorgehen. So kann es schonmal etwas dauern, bis ein solcher Fall wie deiner zum Abschluss kommt.

Zunächst: Da du eine Aussage als Beschuldigter gemacht hast, musst du darüber informiert werden, wenn das Verfahren eingestellt wurde. Diese Pflicht der Staatsanwaltschaft ist in § 170 Abs. 2 S. 2 StPO festgehalten. Solange du also nichts hörst, läuft gegen dich das Ermittlungsverfahren noch (außer es wurde vergessen, dich zu informieren, was aber wohl eher selten passiert). Wie lange es noch dauert, kann ich dir nicht sagen. 6 Monate sind natürlich schon eine längere Zeit, aber warte einfach ab.

Wenn das Ermittlungsverfahren abgeschlossen wurde, wirst du von dem Ausgang in Kenntnis gesetzt. Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  • Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Das bedeutet, dass sie von deiner Unschuld überzeugt ist. Ich schätze - ohne den Fall näher zu kennen - diese Möglichkeit als die wahrscheinlichste ein. Denn: Man wird dir wohl kaum nachweisen können, dass du vorsätzlich betrügen wolltest, indem du die Schuhe nicht abgeschickt hättest. Einen fahrlässigen Betrug gibt es ohnehin nicht. Du hast dich - nach dem zu urteilen, was du geschrieben hast - nicht strafbar gemacht. Und die Staatsanwaltschaft wird das wahrscheinlich genauso sehen.
  • Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren anderweitig ein, unter Umständen nur gegen Auflagen (Zahlung einer gewissen Summe). Halte ich eher für unwahrscheinlich, da in diesem Fall auf Seiten der StA davon ausgegangen würde, dass du dich strafbar gemacht hast.
  • Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage nach § 170 Abs. 1 StPO. Halte ich aus zwei Gründen für unwahrscheinlich: Erstens müsste sie von deiner Schuld überzeugt sein. Zweitens ist die Sache viel zu gering, als dass sie vor Gericht gehen würde (sofern du nicht einschlägig vorbestraft bist oder ähnliches).
  • Die Staatsanwaltschaft beantragt einen Strafbefehl. Das passiert aber nur, wenn die Sachlage eindeutig ist und man von deiner Schuld überzeugt ist. Da hier schon zwei gegensätzliche Aussagen bestehen bzw. du behauptet hast, das Pakte abgeschickt zu haben, wird es dazu nicht kommen.

Also: Meiner Ansicht nach besteht kein Grund zur Sorge. Dass ein Verfahren so lange dauert, ist normal bei solch kleinen Sachen. Du hast dich nicht strafbar gemacht und ich denke, dass die Staatsanwaltschaft das auch so sehen und das Ermittlungsverfahren bald einstellen wird.

Ist ein Zivilprozess, sie muss nachweisen, dass du sie Betrogen hast. Wenn du das Paket abgeschickt hast wird das glaube ich registriert bei der Post da kannst ja mal nachfragen.

Friedel1848  03.04.2017, 13:17

Der Zivilprozess (wozu es übrigens erst einmal einer Klage bedarf, um überhaupt von Prozess sprechen zu können) hat mit der Anzeige wegen Betrugs und den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nichts zu tun.