Anzeige/ Verfahren eingestellt,Online-Betrug, was tun?

9 Antworten

Das Strafverfahren ist eingestellt und selbst wenn er verurteilt worden wäre, hättest Du nichts davon und schon gar nicht Dein Geld zurück. Wenn Du Dein Geld sehen willst, musst Du zivilrechtlich gegen ihn vorgehen. Du musst unterscheiden, zwischen Strafrecht und Zivilrecht. Weswegen wurde das Verfahren eingestellt (Unschuld? Fehlendes öffentliches Interesse? )

angeblich täter unauffindbar, aber allein durch die kontodaten kann man diesen doch zurückverfolgen

Was soll ich jetzt machen?

Es war wirklich für mich sehr viel Geld. Dieses fehlt nun in der Kasse und ich konnte nichtmal in Urlaub fahren dieses Jahr...

@22072013

Vielleicht war es gar nicht sein Konto, das benutzt wurde, vielleicht ist er unbekannt verzogen und nutzt das Konto nicht mehr. Es kann verschiedene Gründe haben, weshalb trotz Kontodaten der Aufenthalt nicht zu ermitteln ist. Wer solche Straftaten begeht, fälscht auch Daten für eine Kontoeröffnung.

@22072013

aber allein durch die kontodaten kann man diesen doch zurückverfolgen

Und wenn er dort nicht mehr wohnt und sich nicht umgemeldet hat oder das Konto mit einem gefälschten Ausweis eröffnet hat, was dann?

Was soll ich jetzt machen?

Du könntest dich auf die Suche nach dem Täter machen, die Polizei hat ihn ja offenbar nicht gefunden.

ich konnte nichtmal in Urlaub fahren dieses Jahr...

Das konnten sicherlich einige Millionen anderer auch nicht.

Wenn die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zu dem Ergebnis kommt, dass ein Täter nicht ermittelt werden kann, kann sie das Verfahren einstellen. Dann gilt für die Opfer der Tat laut Rechtsanwalt Albrecht Popken:

"Wer als Verletzter einer Straftat von der Staatsanwaltschaft eine Benachrichtigung erhält, dass das von ihm angezeigte Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde, kann gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen." Welche das sind, wird in der Quelle ausführlich erklärt, nämlich binnen zwei Wochen eine Beschwerde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft und dann gegebenenfalls, wenn das nichts nützt, ein Klageerzwingungsverfahren.

In beiden Fällen sind die Chancen gering, ohne Anwalt noch geringer (den man im zweiten Schritt ohnehin zwingend benötigt, im ersten höchstens zwecks Akteneinsicht).

Gruß aus Berlin, Gerd

Du könntest Akteneinsicht verlangen, dann wüsstest du warum das Verfahren eingestellt worden ist und ob es Sinn macht, eventuell zivilrechtlich gegen den vermeintlichen Betrüger vorzugehen. Dazu brauchst du allerdings einen Anwalt. nur Anwälte haben im Strafprozess Einsichtsrecht.

Ein Widerspruch ist dagegen nicht möglich. Ein Strafverfahren bringt ja in der Regel auch nicht das verlorene Geld nicht wieder - da mußt Du zivilrechtlich dagegen vorgehen.

du kannst versuchen, das geld auf zivilrechtlichen weg zu bekommen.

da musst du erstmal in einen anwalt investieren.

die staatsanwaltschaft verfolgt den falll nicht weiter. es kann abe rauch sein, das trotz eisntellung die person eine strafe zahlen musste oder ähnliches.