Strafe für zurücktreten / brechen des kaufvertrags bei kleiderkreisel?

5 Antworten

Hallo Blackunicorn39,

strafrechtlich musst Du nichts befürchten, da Du schlichtweg keinen Straftatbestand erfüllt hast.

Zivilrechtlich könnte sie versuchen Dich auf Einhaltung des Kaufvertrages zu verklagen.  Aber das sie das macht ist eher unwahrscheinlich, denn die Verfahrenskosten von nicht ganz 500,00 Euro müsste sie erst einmal im vorwege an ihren Rechtsanwalt und dem Gericht zahlen. Und die Kosten des Verfahrens könnte sie von Dir nur dann ersetzt bekommen, wenn bei Dir was zu hohlen wäre.

Ich bezweifle doch mal ganz stark, dass sie Dich aus den angeführten Gründen verklagt.

Schöne Grüße
TheGrow

Strafrecthlich geschieht nichts. Du hast keine Straftat begangen.

Zivilrechtlich könnte sie Dich zur Ersatzlieferung bzw,. einer entsprechenden Ersatzzahlung auffordern, wenn Du Deine Eltern nicht einschaltest.

Sie könnte Dich auch bei Kleiderkreisel melden, damit das schriftliche Einverständnis Deiner Erziheungsberechtigten vorgelegt wird, denn:

https://www.kleiderkreisel.de/terms-and-conditions


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Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten. Wärst du erwachsen, könnte deine Käuferin auf Herausgabe oder auf Schadensersatz klagen.

Da du aber minderjährig bist, reicht es, wenn deine Eltern dem Geschäft widersprechen und du das Geld zurück gibst.

Strafrechtlich brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Hier ist kein Straftatbestand erfüllt.

Ich glaube da hast du nichts zu befürchten. Das läuft da doch eher ab wie bei Ebay Kleinanzeigen oder? So lang kein Geld geflossen ist brauchst du keine Angst haben.

Erstens ist die Antwort Unsinn und zweitens lief das über den Kleiderkreisel.

@dresanne

wer lesen kann ist klar im Vorteil! ;)

Weil normalerweise entsteht durch den austausch der daten ein kaufvertrag. Sie behauptet das geld schon überwiesen zu haben bei mir ist aber noch nichts angekommen. Habe ihr zugesichert, dass sie das geld natürlich zurück bekommt.