Am 1.04 angefangen zu arbeiten, Gehalt am 15.?

7 Antworten

"würde ich ja den Lohn für 6 Wochen ausgezahlt bekommen was mehr als 450 Euro wären"

Das ist unschädlich; man kann in einzelnen Monaten mehr als 450 € erhalten, wenn die Jahresgrenze von 5.400 € nicht überschritten wird.

Bei Zahlung am 15. gibt es zwei Modelle:

Zahlung vom 16. eines Monats bis 15. des Folgemonats oder man bekommt das volle Gehalt am 15. für den laufenden Monat (also 2 Wochen werden voraus bezahlt) - das ist im öffentlichen Dienst teilweise noch so.

Es könnte aber auch sein, daß der ArbG das Gehalt immer erst am 15. des Folgemonats auszahlt, obwohl er das grundsätzlich am 1. des Folgemonats machen müsste - dann würde die Zahlung von der Fälligkeit abweichen.

Dann hättest Du aber zum 01.05. den Anspruch auf eine entsprechende Abschlagszahlung.

Da mußt Du nachfragen.

Hallo,

du bekommst immer den Lohn für den Monat den du arbeitest. Das heißt wenn du zB am 01.04.2019 anfängst zu arbeiten bekommst du das Gehalt im darauf folgenden Monat.... Du kannst das aber so regeln dass du das Geld aufheben lässt ubd erst bekommst wenn du in einem Monat weniger arbeitest und bekommst dafür trotzdem die 450,00€

Nein, da liegst du mit allem nicht ganz richtig.

Du hast am 01.04 angefangen zu arbeiten und kriegst deinen ersten Lohn am 15.05 für den Zeitraum 01.04-30.04.

Je nachdem wie schnell es in der Verwaltung läuft, kann es so oder so kommen. Im Normalfall wird immer das Gehalt für einen ganzen Monat ausgezahlt, außer es wurde etwas anderes vereinbart. Je nachdem wann du dein erstes Gehalt erhälst ist es natürlich entsprechend ausgelegt. Erhälst du dein erstes Gehalt später erhälst du entsprechend mehr.

Nein - Du erhältst gemäß vertraglichen Vereinbarungen jeweils zum 15. eines Monats den Lohn des Vormonats - sprich zum 15.5. den Lohn für den Monat April.