Lohn nach 6 Wochen? Geht das

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al 15ten des folgemonats bedeutet konkret in deinem Fall:

vom 1. Mai bis 31 Mai = Auszahlung am 15. juni und ist völlig legitim.

da werden auch nicht die 2 Juniwochen mitausbezahlt - der Junilohn kommt erst am 15.Juli - egal ob du da noch arbeitest oder nicht.

?

Hatte ich letzten Monat am 15. Gehalt bekommen hatte ich 300 mehr als wenn die nun für 6 Wochen auszahlen ..Frechheit :-(

Hä? Ja klar, was dachtest du denn? Wenn du einmal öfter Geld bekommst, hast du logischerweise auch mehr. Wie du bereits bemerkt hast, ist es vertraglich auf den Folgemonat festgelegt, sofern kein exaktes Datum drin steht, wie bspw. (am 1. des Folgemonats), gibt's da auch keine Einwände.

bzw. verstehe ich das Problem jetzt gerade nicht so ganz.

@allknownissue

falsche berechnung -> schau mal in meine antwort ... und dann lies dir noch mal die frage durch

Die Antwort 1.-31. Zahlung jeweils folgender 15. ist teilweise korrekt. Es gibt Firmen, die Löhne UND Gehälter auszahlen, andere haben nur Gehälter. Der Zahl-Zeitraum kann hierbei durchaus auch immer auf den 15. des Monats fallen. Manche Firmen (bes. Baubranche) zahlen um den 10. Abschläge und dann zum Monatsende. Wenn Du zuvor ALG I oder ALG II bezogen hast, wurde Dir die letzte Zahlung jeweils im Voraus geleistet und wird dann später verrechnet. Hast Du eine Lücke, kann man beim Arbeitgeber auch um einen Vorschuss bitten, was bei einer Neu-Einstellung aber nicht gut kommt. In besonderen Fällen geht das aber. Die Mehrbelastung hast Du nur in der Steuer. Die Sozialversicherungsbeiträge werden immer in gleicher prozentualer Belastung vom Lohn berechnet, während die Steuersätze mit dem höheren Einkommen für den betr. Monat progressiv ansteigen. Diesen Nachteil bekommst Du mit der Steuererklärung wieder ausgeglichen.

Ps: D.H. Zahlzeitraum jeweils 15.-14. des Folgemoats wird auch immer genau einen Monat bezahlt, nur der erste Monat ist dann nach 6 Wochen dran. Wie ich das in Deiner Frage verstanden habe, war genau das der Fall, DU hast Regel-GEhalt z.B. 1.800 Euro bekommen und dann diesen Mehrbetrag f,.14 Tage z.B. 900 Euro . Der Folgemonat beträgt dann reg. 1800 Euro. Die regelm. Zahlung 2 Wochen NACH Monatsablauf ist nämlich nicht durchgehend zulässig, also nach je 6 Wochen einen Monat bezahlen, wie sich das bei den Anderen liest. Das ist schon in fast allen Tarifverträgen nicht so geregelt. 1.-31. des Monats stets erst zum 15. des Folgemonats zu bezahlen, stellt eine unangemessene Benachteiligung des AN dar, und ist nur auf besondere Bestimmung möglich, zB bei der erwähnten Abschlagregel im Baulohngewerbe,