gekündigt zum 15. wird ein volles gehalt ausgezahlt?

6 Antworten

du bist zum 15. gekündigt und für 14 Tage freigestellt. bekommst also auch nur für 14 Tage Gehalt.

Wenn Du immer am Monatsende Dein Geld bekommst, dann diesmal nur für den halben Monat.

ende des monats

wann ist den bisher immer dein Gehalt gezahlt worden? Am 30. eines jeden Monats oder am 15.?

Du bekommst das bezahlt, wofür du auch gearbeitet hast.

ich wurde am 1. direkt an der tür abgefangen, in einen anderen raum begleitet und man hat mir mitgeteilt, mein platz wird geräumt, wenn ich was haben sollte, wird es ende der woche bei der sekretärin liegen. ich werde freigestellt bis zum 15 und dann ich bitte hier unterschreiben soll.

also nix. aber zum 15. rausgeschmissen.

Die Berechnung der anteiligen Vergütung für den Bruchteil eines Kalendermonats ist derart kompliziert, dass sich damit der BGH schon befassen mußte und zu einem für alle Arbeitgeber verbindlichen Rechenweg gekommen ist . 5 AZR 799/11.

Es kann also weniger als 1/2 Deines normalen Lohnes sein aber auch mehr.

Was soll denn daran so kompliziert sein?

Das Bundesarbeitsgericht BAG hat in einem Urteil vom 16.05.2012 (Az.: 5 AZR 251/11) entschieden, dass bei einer anteiligen Berechnung eines Monatsentgelts grundsätzlich von 30 Kalendertagen auszugehen ist, so dass bei einer Kündigung zum 15. eines Monats Anspruch auf genau 50 % des Monatsentgelts besteht: Monatsentgelt ./. 30 Kalendertage * Anzahl der Kalendertage des Arbeitsverhältnisses in dem Monat.

Im Übrigen ist es in der von Dir genannten Sache 5 AZR 799/11 gar nicht erst zu einem Urteil des BAG (nicht des Bundesgerichtshofs BGH!!) gekommen.