Als Azubi Umziehzeit?

4 Antworten

Nach 616 Abs.1 BGB und dem Urteil vom Bundesarbeitsgericht 2011 gehoert die Umziehzeit immer zur Arbeitszeit und muss verguetet werden. Dies gilt ebenfalls fuer Auszubildende. Auch wenn der Arbeitgeber diese Zeit nicht gerne zahlen will so besteht ein Anspruch auf Verguetug dieser Zeit. Also immer schon die Zeit mitschreiben und dem Arbeitgeber melden. Sollte dies Vertraglich ausgeschlossen sein so ist diese Vereinbarung nicht gueltig das diese gegen geltendes Recht verstoesst und somit unwirksam ist.

Das Umkleiden gehört nicht zur Arbeitszeit und wird in der Regel nicht mit vergütet. Es sei denn dass dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich so vereinbart wurde. In der Ausbildung gilt dasselbe.

Wenn du die Kleidung anziehen MUSST, dann zählt das auch zur Arbeitszeit...

Aber 15 Minuten?

Ich brauche da höchstens 5. Schuhe aus, Hose aus, Hose an, Schuhe an.

Was braucht man da 15 Minuten?

Also ich benötige für das Umziehen nur 5 min auf der Arbeit. Und das sind genau so viele Teile. Habe da zwar Krankenhausklamotten an, aber so nen großen unterschied ist das auch nicht. Ich binn auch jedesmahl 5-10 min früher gekommen. Manchmal durfte ich jedoch 5-10 min früher gehen, wenn ich da schon früher mit der Doku vertig war. Aber die Umziezeit hat bei uns auch nicht als Arbeitszeit gegolden.