Zeitarbeit arbeitskleidung?

7 Antworten

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Das ist nur von Bedeutung, wenn du das Unternehmen in den ersten sechs Monaten verlässt.

Wenn Du nach vier Monaten kündigst oder dir gekündigt wird, muss du für die letzten beiden Monate 2/6 = 1/3 von 71 € bezahlen.

Wenn du bleibst, gehört die Arbeitskleidung nach sechs Monaten dir.

Annonym971 
Fragesteller
 22.05.2020, 15:12

Ich möchte nach einem Monat kündigen

helper444  22.05.2020, 15:13
@Annonym971

Dann streich den Teil vom Vertrag auf beiden Verträgen durch bevor du unterzeichnest.

Chiko135  22.05.2020, 15:14
@Annonym971

dann musst du 5/6 von 71 € = 59,17 € bezahlen

Chiko135  24.05.2020, 14:32
@Chiko135

Danke für dass "Sternchen" :)

Nein, heißt es nicht.

Nur wenn Du in den nächsten 6 Monaten dort aufhörst, berechnen die Dir die Arbeitsbekleidung anteilig. Die Bekleidung gehört Dir dann aber auch.

Jeden Monat veringern sich die 71 Euro um 1/6.

Nach 6 Monaten ist dann die Summe auf Null.

Hörst Du nach über 6 Monaten auf, zahlst Du nichts mehr und die Bekleidung gehört Dir.

Also ich verstehe das eher so, wenn Du sechs Monate bei diesem Unternehmen bist, gehört Dir die Arbeitskleidung und Du brauchst auch nichts dafür bezahlen...

Angenommen Du würdest nach einem Monat kündigen, dann müsstest Du 60 € bezahlen...

So richtig lässt sich natürlich die 71,-- € nicht durch 6 Monate teilen... ;-)

Annonym971 
Fragesteller
 22.05.2020, 15:16

Was ist wenn ich nach dem ersten arbeitstag kündige muss ich dann 71€ bezahlen?

schwarzwaldkarl  22.05.2020, 15:17
@Annonym971

denke ich schon, dass Du dann die 71 € komplett bezahlen musst...

helper444  22.05.2020, 20:43
@Annonym971

Dann streich den Teil vom Vertrag auf beiden Verträgen durch bevor du unterzeichnest.

Nein. Du zahlst nichts, solange du mindestens 6 Monate dort arbeitest. Erst wenn DU VORHER ausscheidest, musst du anteilig bezahlen. Aber in jedem Fall gehört dir dann die Kleidung.

Der Arbeitgeber ist für die Schutzkleidung zuständig. Bei vorzeitigem ausscheiden okay, aber grundsätzlich hat die Firma das zu zahlen.