Arbeitskleidung Berufskraftfahrer, Arbeitnehmer verlangt dies, muss ich selber zahlen bzw zurückgeben nach Kündigung?

3 Antworten

Hallo,

zu den geliehen Sachen kann ich dir leider nichts Sagen. Allerdings gilt bei
Arbeitskleidung grundsätzlich, wenn der Arbeitgeber bestimmte Kleidungsstücke vorschreibt,
muss er sie auch bezahlen und kann dir daher kein Kosten hierfür übertragen.Dies gillt natürlich nicht wenn z. B. ein Bank Mitarbeiter angemessen gekleidet sein soll sondern Bezieht sich z. B. auf Kleidung mit einem Firmen Logo. Vielleicht hilft dir das hier weiter: http://arbeits-abc.de/arbeitskleidung/

Gruß

Erstmal Danke für deine Antwort

Also auf der seite habe ich auch schon nachgeschaut, aber ich finde irgendwie ist das trozdem eine grauzone, weil er halt sagt es sei geliehen, klar irgendwie sehe ich es ja ein, was will ich nachher mit Arbeitskleidung wo das Logo einer Firma drauf ist bei der ich nicht mehr Arbeite, aber wenn es ja wie laut der seite so ist das ER die kosen dafür trägt, dann muss er mir doch das einbehaltene Geld der Letzten Jahre wieder geben oder nicht ? weil wenn nicht hat er ja recht mit seiner Leihgebühr der Klammotten, was ich ja zum verrecken nicht einsehe und das mir noch NIE untergekommen ist, das einer die sachen zurück will nachdem ich dafür gezahlt habe

"gestellt" hat in diesem Kontext eine hohe Bedeutung - die Kleidung wurde Dir nur zur Verfügung gestellt, d.h. sie gehören nach wie vor der Firma.

Eine Kostenbeteilung durch den Arbeitnehmer ist grundsätzlich zulässig (Kittelgeld) https://www.anwalt.de/rechtstipps/berufskleidung-i-schutzkleidung-und-arbeitskleidung_005233.html

sofern der Nettolohn über der Pfändungsfreigrenze liegt - http://www.business-on.de/koeln-bonn/lohnabzug-fuer-berufskleidung-urteil-kleidergeld-bundesarbeitsgericht-in-erfurt-_id16100.html

wenn auch umstritten http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Kein_Abzug_fuer_Berufskleidung_bei_geringem_Nettoeinkommen_BAG_9AZR676-07.html

Zu prüfen wäre allenfalls - wie Du auch anmerkst - ob die 20 eur nur anteilsmässig hätten abgezogen werden dürfen (da Du ja viel weniger Stücke erhalten hast als vertraglich vereinbart)

Es handelt sich dabei um eine "entgeltliche Überlassung der Berufskleidung, z. B. durch Einbehalt von Kleidergeld vom Arbeitslohn (=steuerbarer Umsatz für die Firma) https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/arbeitskleidung-4-gestellung-und-kostenerstattung-durch-den-arbeitgeber_idesk_PI11525_HI8020606.html

Schreibe ihm doch einfach einen Brief, indem Du fragst, wie das zu verstehen sei. Wenn es eine "Leihgebühr" ist, dann solltest Du sie zurück bekommen. Wenn es dies nicht ist, gehört die Kleidung Dir. Warte ab, was er antwortet und frag ggfls. nach, wo Du nachlesen kannst, das dieses Vorgehen rechtens ist.