Ausbildungsvertrag und sonstige Vereinbarungen?

5 Antworten

Also die Reinigung / Waschen der Jacke kann der ehemalige Ausbildungsbetrieb sicherlich erwarten.

Was die Sicherheitsschuhe anbetrifft bin mit Dir einer Meinung.

Aber diese Frage sollte Dir die zuständige Kammer eindeutig beantworten können. Und wenn hier schon im IHK-Vordruck entsprechendes mit vereinbart wurde dürfte die Sache wohl auch eindeutig sein. Also kläre bitte mit der IHK, ob Dir möglicherweise Deine Unterschrift zum Nachteil gereichen könnte.

Das ist sehr einzelfalllastig. Nach Paragraph 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG sind zwar Werkzeuge und Werkstoffe und weitere Arbeitsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen, aber die Rechtsliteratur sieht darunter keine Arbeits- und Berufskleidung (vgl. Braun, Rz. 40, MünchArbR/Natzel, Rz. 78, Herkert Rz. 10a). Da der Passus gleich aus dem alten ins neue BBiG übernommen wurde, wird dort keine groß andere Rechtsauffassung herrschen.

Wenn tarif- oder ausbildungsvertraglich ausdrücklich Bekleidung erwähnt werden, hat der Ausbildende die Kosten zu tragen.

Wenn es gesetzlich vorgeschriebene Sicherheits- oder Schutzkleidung ist, können die Kosten ebenfalls bei dem Ausbildenden bleiben (was genau aber Pflicht ist, kann ich leider nicht sagen).

hol Dir eine Rechtsberatung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

Der kann es Dir ganz genau sagen und wenn Du mit Deiner Vermutung im Recht bist, den ganzen Spuk mit einem einzigen Schreiben beenden.

Inwiefern wird denn ein Recht umgangen, wenn Du die Klamotten reinigst und vor allem zurückgibst? Es gibt ausreichend Stellen, bei denen der Arbeitnehmer seine Berufskleidung selbst kaufen muss. Hier stellt der AG sie und verlangt doch lediglich eine Reinigung.

Wo ist das Problem? Was im "Internet" steht ist nicht zwingend die korrekte Rechtslage.

Die Reinigung ist nicht zwingend das Problem. Wobei im Internet steht, dass bei Schutzkleidung, die der Vorbeugung von Gefahren dient, auf Kosten des Arbeitgebers gereinigt werden muss.

Es geht aber viel mehr um die Schuhe, da sie mir das von meinem Gehalt abziehen möchten und ich mir das nicht leisten kann.

@NiceWorld

Was ist denn die Begründung bei den Schuhen. Zurückgegeben hast Du sie? Sie gehören ja nicht Dir.

@Nussbecher

In dem Dokument welches ich unterschrieben habe steht drin, dass diese Schuhe zwingend benötigt werden, jedoch bei verfrühten Ausscheiden aus dem Betrieb eine Kostenbeteiligung zu zahlen sei.

Bei 3 Monaten im Betrieb 70% zahlen, usw.

Allerdings steht in meinem Ausbildungsvertrag, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, kostenfrei die nötigen Werkzeuge etc. zur Verfügung zu stellen. Und die Probezeit ist doch genau dafür da, um zu schauen, ob es zwischen AG und AN passt.

@NiceWorld

70 % sind eine Ab zocke und wen du 120 e bezahlst hast gehören dir die Schuhe nicht dem betrieb und dann kannst du sie auch beim Finanzamt absetzen  wen du Lohnsteuer gezahlt hast, zahle gar nichts .Und wende  dich an die Kammer,Außerdem sind solche kosten vorab    mitzuteilen bevor man den vertrag schließt.bzw was ginge wäre das der betrieb   die -Jacke auf deine kosten reinigen lies,.Auch scheinen mir  120 € viel zu viel dafür.selbst Sicherheits Schuhe mit stahl kappe wären schon um die 80€   im Handel zu bekommen

Du musst die nicht bezahlen! Problem könnte es werden da du es unterschrieben hast...