frage zum arbeitsrecht bzw. arbeitskleidung nach kündigung

2 Antworten

Wenn Du die Hose abgeschnitten hast, muss sie der AG nicht zurück nehmen. Du mußt sie ersetzen / bezahlen. Du hättest vorher das Recht auf eine passende Größe einfordern müssen.

einfachnurdani 
Fragesteller
 05.03.2014, 17:37

und wenn ich die hose jetzt wieder umnähe und den bund so wieder herstelle und sie dann zurückgebe? kann ich dann das einbehaltene geld wieder zurückfordern?

Bist Du verpflichtet gewesen, diese Kleidung zu tragen? Hast Du beim Empfang irgendwas unterschrieben. Hat die Kleidung ein Firmenlogo o.Ä? Ist es eine vorgeschriebene Schutzkleidung? Nämlich Dienstkleidung die das Logo des Betriebes enthält um den Angestellten ein einheitliches Erscheinungsbild zu ermöglichen und somit im privaten Rahmen nicht oder nur bedingt tragbar ist, muss vom Betrieb gestellt und bezahlt werden. Sicherheitsschuhe - säureresistent, Stahlkappe, etc. - zählen wie Helme, Sicht- und Ohrenschutz als Sicherheitskleidung und müssen ebenfalls vom Arbeitgeber gestellt werden.

einfachnurdani 
Fragesteller
 05.03.2014, 17:54

sorry aber deine antwort ist überhauptnich hilfreich da sie ja mal nix mit meiner frage zu tun hat.