Kann man wenn man mindestens seit 1 Jahr eine Ausbildung hatte Hartz 4 beziehen? Wohne alleine!

8 Antworten

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Für den Alg2-Bezug spielt die Erwerbsbiografie keinerlei Rolle.
Anspruch auf Alg1 hast du, wenn du innerhalb dere letzten zwei Jahre 360 Kalendertage gearbeitet hast.
Da Alg1 nicht ausreichen wird, kannst du Alg2 beantragen, wobei die ARGE dich ggf. auffordern wird, Unterhaltsansprüche gegenüber deinen Erltern prüfen zu lassen.
Problem wird sein, dass du im Alg1 zunächst automatisch eine Sperre und in Alg2 eine entsprechende Sanktion erhältst, wenn deine Arbeitgeberin dir fristlos kündigt. Ein ordentliche Kündigung während der Ausbildung würde ebenfalls zu Fragen seitens der AGENZUT und ARGE führen, da die nicht ohne Weiteres möglich ist.
Du solltest dich auf jeden Fall schleunigst mit deinem Gewerkschaftsvertreter zusammen setzen.

Dann warst du ja länger als ein Jahr versicherungspflichtig beschäftigt. Bei einer Arbeitgeberkündigung hast du Anspruch auf 4 Monate AlG 1. Sollte der Diebstahlsverdacht sich bestätigen, bekommst du allerdings 12 Wochen Sperre. Da deine Ausbildungsvergütung wahrscheinlich nicht so riesig war, bekommst du ergänzend AlG 2 (Hartz IV). Da du bereits nicht mehr bei deinen Eltern lebst, kann dich auch niemand zwingen, wieder zu ihnen zurück zu ziehen. Gegen die Kündigung solltest du natürlich Kündigungsschutzklage einlegen, (innerhalb von 3 Wochen nach Erhalte der schriftlichen Kündigung)

Hey Annihilator,

zu erst würde ich mal sagen, dass deine Cheffin dich nicht einfach aus verdacht kündigen kann!!! Dagegen kannst du vorm Arbeitsgericht Klage einreichen!!! Sie bräuchte für eine außerordentliche Kündigung Beweiese!!!

Solltest du doch gekündigt werden, bekommst du (sofern du 360 Tage Sv-Steuerpflichtig gearbeitet hast) ALG I (das ehemalige Arbeitslosengeld) ich glaub bis zu 70% deines durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate, für ein 1/2 Jahr. Danach bekommst du ALG II (Hartz IV) den normalen Regelsatz + Miete.

Viele Grüße

Benyamin1988

An deiner Stelle würde ich mal mit der Chefin direkt sprechen, denn wenn sie dich tatsächlich deswegen kündigt wird das auch entsprechend im Arbeitszeugniss bzw der Kündigung stehen und bisweilen wollen ja neue Arbeitgeber wissen warum man wo aufgehört hat (oder aufhören musste). Somit, sofern es nicht wahr ist, wäre es natürlich eine sehr schädliche Sache für dich und schwer was neues zu finden.

Ansonsten, ja, wenn du 12 Monate voll hast innerhalb der letzten zwei jahre dann gibt es ALG1. Was aber kaum reichen wird, ausser du hattest einen enorm hohe ausbildungsvergütung. kommt also ALG2 dazu

Ich weiß ja nicht welche beweise sie haben soll und da ich nun mal ein tendentieller pessimist bin... bin ich mal vom schlimmste ausgegegangen... sie meinte nur sie hat mich beobachtet und ich hätte (ergänzend ich arbeite bei subway!) mein sandwich nicht bezahlt und hätte es leidglich auf die abschreibliste (produkte die dann weg geworfen werden und in denn pc eingetragen) getan und eingetragen... ja ich habe 1 brot abgeschrieben obwohl mein kollgegin nur ein halbes gesehen hat aber aus stressghründen ich ein sandwich vor über 4 stunden was vor denn augen des gastes zerbrochen ist dort MIT abgeschrieben.. und das hat sie eben nicht gesehen.. habe dann auch leider denn kassenzettel einfach abgerissen und weggeworfen... so da ich dann müll weg gebracht habe... isser natürlich weg! Da die bei uns aber schon ewig irrelevant waren dachte ich eben das ich denn einfach weg werfe... dachte ja da herrscht vertrauen! aber NEIN! dabei arbeit ich teilweise verdammte 43 Stunden die woche (ohne Pause) und das geht mir ech taufn sack jetzt so verdächtig zu werden und meine ganze EXISTENZ gefährdet zu sehen...