ALG 2 Antrag Kontoauszüge: 3 oder 6 Monate

2 Antworten

lese dir bitte die auch für dein SGB II Träger bindende fachlichen Hinweise (Weisung) der BA vom 20.05.2011 zu § 37 SGB II durch. http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-37---20.05.2011.pdf

Unter Randziffer 37.10 ist vermerkt; "die Vorlage der Kontoauszügen der letzten drei Monate...ist verhältnismäßig".

Auch die Datenschutzbeauftragten gehen von einer Vorlage von drei Monaten aus. Unten den Link zur Information. Lasse dich dazu nicht abwimmeln, dass dieser Link aus 2009 sei und der Landesdatenschutz nun auch nicht mehr zuständig wäre. Eine Anfrage beim Bundesdatenschutzbeauftragten könnte ggf. klären.

Gehe möglichst auch nicht alleine zum SGB II Leistungsträger, du hast ein Anrecht einen Beistand mit zu nehmen. Wenn dort irgendwas erzählt wird immer nachfragen, "wo steht das und geben sie es mir bitte schriftlich".

In der Regel:

ALG 2: die Kontoauszüge der letzten 3 Monate

Gutes Forum: http://www.hartz4-forum.de/

Prisoner3months  05.06.2012, 02:28

Gilt in der Regel für Erst u.o. Folgeantrag...