ALG 2 (Hartz4) Antrag, vereinfacht wegen Corona, wie weit Kontoauszüge zurück, vorlegen?

3 Antworten

Die Vereinfachung liegt nur darin, dass auf eine Vermögensprüfung VOR Antragsstellung verzichtet wird, bzw. das Vermögen höher sein darf, als ohne Pandemielage. Ansonsten ist der Antrag 1:1 der, der auch sonst gestellt wird.

Hieraus folgt, dass die Dienstanweisungen von JC zu JC variieren können. Es gibt JC in kommunaler Trägerschaft und solche, die mit der BA zusammenarbeiten. Abhängig davon reicht man dann also die Auszüge von 6 oder 3 Monaten ein. Genauer kann ich es dir leider ohne Wissen über den Ort der Beantragung nicht sagen.

Normalerweise sind die Kontoauszüge in Kopie der letzten 3 Monate ausreichend, dass hat aber mit dem vereinfachten Antrag nichts zu tun, hier geht es eigentlich nur um das vereinfachte Prüfen von Vermögensverhältnisse.

Wenn man im Antrag wahrheitsgemäß angibt, dass man über kein erhebliches Vermögen verfügt, dann wird erst einmal nicht oder nicht gründlich geprüft.

Für die Vermögensgrenze gelten dann derzeit noch die des Wohngelds von der Wohngeldbehörde, man darf als antragstellende Person bis zu 60 000 € besitzen und für jedes weitere zum Haushalt gehörende Person kämen weitere 30 000 € dazu.

In der Regel reichen die Kontoauszüge der letzten 3 Monate.

Bei Selbstständigen bzw. bei sog. Aufstockern fordert man die Kontoauszüge der letzten 6 Monate.