kontoauszüge-arbeitsagentur

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Bei der Beantragung von ALG 1 interessiert sich keiner für die Kontoauszüge und müssen auch nicht vorgelegt werden.Erst bei der Beantragung von ALG2 sprich Hartz 4.

O.K.

Nur bei AlG 2 musst du deine Kontoauszüge vorlegen. AlG 1 ist eine Versicherungsleistung, die sich ausschließlich danach richtet, wie viel du vorher versicherungspflichtig verdient hast.

Danke für die Hilfe.

Nein, musst du nicht...

. . . . also mit anderen worten heißt daß, das ich die kontoauszüge nur der letzten 3 monate der arbeitsagentur vorlegen muß. ist das richtig ?

@winterstorm

Du hast ALG1 beantragt, ist das korrekt?! Denn ALG 1 ist eine Versicherungsleistung/ Pflichtleistung und somit geht die deine finanzielle Situation gar nichts an!

Ergo: Keine Kontoauszüge!

@Mystika1245

hallo mystika1245. Nein ich habe noch kein ALG1 beantragt. Aber ich möchte mich schon einmal im Vorfeld informieren über dass was mich dort bei der agentur für arbeit erwartet. Wie eben schon vorhin erwähnt, ich war vor 1/1/2 Jahren schon mal arbeitslos gewesen und da hat die agentur für Arbeit defintiv von mir verlangt, daß ich die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlege.

@winterstorm

Dazu sind sie nicht berechtigt! Dein Konto hat die nicht zu interessieren!

@winterstorm

Das war dann das JOBCENTER / ARGE

@DerHans

korrekt.

@Mystika1245

normalerweise nicht. Aber Sie sehen ja wie das läuft. Machen Sie nicht daß , was sie von Dir verlangen, streichen sie Dir die Leistungen. So einfach geht das.

@Mystika1245

Hab´s zur Kenntnis genommen. Trotzdem seltsames Verhalten seitens der ARGE.

aus dieser ganzen Bürokratie wird keiner schlau !