ALG 1 gesperrt, nun ALG 2 beantragt, aber keine Kontoauszüge mehr?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auch wenn es wegen Corona derzeit noch eine vereinfachte ALG - 2 Beantragung und im Regelfall keine Vermögensprüfung gibt, wenn man wahrheitsgemäß im Antrag angibt über keine hohen Vermögen zu verfügen.

Das wäre dann der Fall, wenn du als Single nicht mehr als 60 000 € haben würdest, diese gelten nämlich auch beim Wohngeld von der Wohngeldbehörde und für jede weitere zum Haushalt gehörende Person kämen weitere 30 000 € dazu.

Selbst dann wird man von dir wegen dem Zuflussprinzip das beim ALG - 2 gilt einen Nachweis über evtl. Einkommen haben wollen, also ganz ohne Kontoauszug wird es wohl nicht gehen, dann musst du dich mit deiner damaligen Bank in Verbindung setzen und ein paar Euro für benötigte Kontoauszüge zahlen müssen.

Könnte dann auch sein das man dir eine Sanktion von 30 % des maßgeblichen Regelbedarfs für den Lebensunterhalt gibt und das max. über einen Zeitraum ( für ein Fehlverhalten ) von 3 Monaten.

Zu deinem ALG - 1 und deiner Sperre !

Nur weil man ein Fehlverhalten an den Tag legt, wird nicht gleich das komplette ALG - 1 gesperrt, da muss es dann schon mehr als ein Fehlverhalten gegeben haben.

Beim ersten Fehlverhalten darf es nämlich nach § 159 SGB - lll nur eine Sperre von 3 Wochen geben, kannst du ja einmal Freund Google befragen.

Scheo2019 
Fragesteller
 27.04.2021, 12:53

Hallo.

Danke! Das mit den 30% habe ich im Netz schon gelesen und "rechne" ich auch schon. Aber wie sieht das aus, wenn man einen Minijob noch hat? Wie ist da die Rechnung bei ALG1 Sperre und 30% (im schlimmsten Fall) Sanktionierung?

Ich bekomme 365€ (Netto) (12 Stunden pro Woche) und zahle 420€ Warmmiete (ohne Strom).

Danke für deine Hilfe.

isomatte  28.04.2021, 12:44
@Scheo2019

Wenn dein ALG - 1 voll gesperrt werden würde, also nicht nur für das erste Fehlverhalten 3 Wochen nach § 159 SGB - lll Sperre bekommen würdest, dann dürfte nach meiner Ansicht beim ALG - 1 nichts angerechnet werden, auch wenn du mehr als 165 € Netto verdienst, was da der normale monatliche Freibetrag wäre.

Dann dürfte nur beim ALG - 2 angerechnet werden, hier gelten die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du dann angenommen 365 € Brutto = Netto verdienen, dann wären das zunächst 100 € Grundfreibetrag und auf die übersteigenden 265 € kommen weitere 20 % Freibetrag = 53 € dazu, der gesamte Freibetrag würde dann bei 153 € liegen.

Diese 30 % Sanktion betreffen dann den maßgebenden Regelbedarf für den Lebensunterhalt, dieser beträgt derzeit bei z.B. einem Single 446 € pro Monat, es würden dann z.B. 133,80 € davon abgezogen, dann blieben vorerst 312,20 € übrig und davon würde dann der Differenzbetrag von 153 € Freibetrag bis zu deinen 365 € Brutto = Netto von 212 € in Abzug gebracht.

Dann würdest du z.B. für den Regelbedarf noch 100,20 € bekommen + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete von 420 €.

Scheo2019 
Fragesteller
 28.04.2021, 12:52
@isomatte

Vielen Dank für deine Zeit, Antworten und genaue Erklärung, habe alles mal gespeichert! Hast mir sehr geholfen!

isomatte  29.04.2021, 11:09
@Scheo2019

Danke Dir für Deinen Stern !

Bitteschön

Vom ALG 2 wird dir ebenfalls etwas abgezogen, da du ja selbst Schuld bist.

Einfach deine alte Bank anschreiben, die werden dir einen Jahreskontoauszug zur Verfügung stellen können...

Auch Deine bisherige Bank stellt Dir ( gegen Bezahlung ) Ersatzkontoauszüge zur Verfügung .

Juristenhobby  27.04.2021, 14:35

Er muss gar keine vorlegen aktuell.

§ 67 SGB 2

wilees  27.04.2021, 15:01
@Juristenhobby

Und - sie können aber nachgefordert werden.

Du bekommst möglicherweise eine Sanktion von 30 % auf das ALG 2, und Du solltest klären, ob die Agentur für Arbeit aufgrund dessen, was Du beschreibst, Dein ALG 1 überhaupt sperren darf. Bzw. für wie lange.

Die alten Kontoauszüge bekommst Du auf Antrag vom alten kontoführenden Geldinstitut. Kann Gebühren kosten.

Scheo2019 
Fragesteller
 27.04.2021, 12:46

Hallo.
Danke! Das mit den 30% habe ich im Netz schon gelesen und "rechne" ich auch schon. Aber wie sieht das aus, wenn man einen Minijob noch hat? Wie ist da die Rechnung bei ALG1 Sperre und 30% (im schlimmsten Fall) Sanktionierung?
Ich bekomme 365€ (Netto) (12 Stunden pro Woche) und zahle 420€ Warmmiete (ohne Strom).
Danke für deine Hilfe.

Agamemnon712  28.04.2021, 08:49
@Scheo2019

Die Berechnung Deines etwaig künftigen ALG 2 ist nicht Gegenstand dieser Frage.

Zur Berechnung der Bezugshöhe gibt es ALG 2 - Rechner im Internet.

Das mit den fehlenden Kontoauszügen sollte aktuell kein Problem sein. Aufgrund der Sozialschutzpakete - also Alg 2 Gesetze aufgrund der Corona Pandemie - verzichten die Jobcentren bei Erstanträgen und Weiterbewilligungsanträgen meist auf die Vermögensprüfung.

https://www.buzer.de/gesetz/2602/a37363.htm

Scheo2019 
Fragesteller
 27.04.2021, 01:52

Vielen Dank....puuh, bin etwas erleichtert.
Das heißt also das ich gar nichts vorlegen muss außer meinen Mietvertrag für die Berechnung und der Antrag muss so oder so genehmigt werden?
Und im schlimmsten Fall wegen Ablehnung Maßnahme und ALG 1 sperre, höchstens eine Regelsanktionierung?

Juristexperte  27.04.2021, 01:58
@Scheo2019

Muss nicht. Soll. Wird in den meisten Fällen so gemacht. Das die also nur die aller wichtigsten Unterlagen sehen wollen. Alg 2 Antrag und Mietvertrag - richtig.

Ich glaube das du keine Sanktion bekommst. Eben wegen Corona.

Solltest du für den Monat Mai 2021 vollen Anspruch auf Alg 2 haben, kann es sein das auch du den "Corona Bonus" in Höhe von 150 € bekommst. Also 446 € Alg 2 plus 150 € Bonus plus Miete. Der Bonus gilt nur für Mai .

GerdausBerlin  27.04.2021, 02:37

Dient die Vorlag von Kontoauszügen nur der Vermögensprüfung, oder nicht auch der Einkommensprüfung?

Juristexperte  27.04.2021, 03:10
@GerdausBerlin

Sowohl als ob. Ändert aber hier an § 67 SGB 2 nichts.

GerdausBerlin  27.04.2021, 03:13
@Juristexperte

Interessanterweise ist das SGB II anderer Meinung:

(2) Abweichend von den §§ 9, 12 und 19 Absatz 3 wird Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt.

Einkommen wird hingegen monatlich berücksichtigt - auch in Zeiten von Corna. Wer im Monat der Antragstellung genügend Einkommen hat, wird keinen Anspruch auf ALG II haben.

Und wer in den Monaten davor einmalige Einnahmen hatte, die noch nicht als Vermögen gelten im Sinne von § 11 Absatz 3, wird ebenso behandelt.

Juristexperte  27.04.2021, 03:17
@GerdausBerlin

Die Jobcenter wollen aufgrund von § 67 SGB 2 gar keine Kontoauszüge sehen.

GerdausBerlin  27.04.2021, 03:20
@Juristexperte

Das bleibt ihnen unbenommen. Sie können auch es einfach glauben, wenn der Anstragsteller angibt: "Ich hatte keine einmaligen Einnahmen in den letzten sechs Monaten, und keine laufenden Einnahmen im laufenden Monat, und habe kein erhebiches Vermögen!"

Ob sie das dürfen oder müssen oder überall tun, wäre rechtlich aber die eigentliche Frage.

Juristexperte  27.04.2021, 03:22
@GerdausBerlin

So wie die Jobcentren derzeit von keinem relevanten Vermögen ausgehen, so gehen sie davon aus, dass kein leistungsminderndes Einkommen vorhanden ist.

Scheo2019 
Fragesteller
 27.04.2021, 17:20

Eine Frage hätte ich noch, wenn ich im schlimmsten Fall die 30% Sanktion erhalte:
Wie sieht das aus, wenn man einen Minijob noch hat? Wie ist da die Rechnung bei ALG1 Sperre , ALG 2 beantragen und 30% (im schlimmsten Fall) Sanktionierung?

Ich bekomme 365€ (Netto) (12 Stunden pro Woche) und zahle 420€ Warmmiete (ohne Strom).

Danke für deine Hilfe.

Juristexperte  27.04.2021, 17:52
@Scheo2019

Das weiß ich nicht. Ich müsste wissen, wie viel Alg 2 du genau bekommst. Das hier auszurechnen - das ist nicht meins. Da bin ich überfragt.