ALG 2 Kontoauszüge beim Jobcenter lassen

5 Antworten

Nach § 60 I Nr.3 SGB I sind, "Beweismittel zu bezeichnen (hier Kontoauszüge) und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen."

Welche Beweismittel erforderlich sind beschreibt § 21 SGB X.

Grenzen der Mitwirkungsplficht ergeben sich aus § 65,wobei selbst bei weitester Auslegung das Vorlegen von Kontoauszügen nicht hierunter fällt (so auch BSG, Urteil vom 19. 9. 2008 - B 14 AS 45/ 07 R).

Die Kopien stellen Beweisurkunden dar. Das Gesetz spricht von "vorlegen". Ihrer Auslegung nach, darf sich der Sachbearbeiter dann diese anschauen, nicht jedoch Kopien fertigen.

Zur Informationsvertiefung lese bitte folgendes; Alg II: Vorlagepflicht von Kontoauszügen? von Herbert Masslau Quelle: http://www.herbertmasslau.de/alg-ii-kontoauszuege.html

Und nun bitte frage deine Bearbeiterin nach der Arbeitsanweisung und bitte dir dieses schriftlich mitzuteilen.

Wozu soll das denn gut sein? Haben die keinen Kopierer?

Die Orginale darf sie sehen alles ander kann ja kopiert werden.Leider kommen solche Sachen nur daher das viele meinen sie müssen mogeln.

So einfach ist das nicht:

In der Tat sind Kopien aus zwei Gründen erlaubt:

1) Wenn sich aus den Auszügen leistungsrelevante Daten ergeben; dann dürfen und müssen die Auszüge in Kopie zu den Akten genommen werden.

2) Wenn bspw. nach dem Vier-Augen-Prinzip entschieden wird, dann dürfen die Auszüge vorrübergehend "zur Akte" genommen werden und müssen später vernichtet werden, sofern sich keine leistungsrelevanten Daten daraus ergeben.

http://hartz.info/index.php?PHPSESSID=19376a0ddb33858ea79b5aa0782d73c6&topic=1844.0

Die Weigerung, Kontoauszüger in Kopie dazulassen, kann natürlich nicht sanktioniert werden; im Zweifel erhältst du nur kein Geld, weil der Fall nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.

Letztlich ist es ziemlich .. nunja ... kindisch und albern, nur um des Rechthabens Willen zu riskieren, ohne Kohle dazustehen, bzw. einen Prozess zu riskieren, der so oder so ausgehen kann. Solange du nicht monatlich Gelder an al-Qaida überweist, lohnt sich der ganze Aufstand m.E. nicht.

Originaldokumente muss man nicht dalassen. Normalerweise reicht ne Kopie. In der Regel müsste sie die Auszüge kopieren, wenn sie sie braucht.