Grundsicherung/Konteneinsicht?
Hallo!
Meine Frage:
Ich habe bis Mitte letzten Jahres Grundsicherung erhalten.
Dann habe ich Geld geerbt und von diesem gelebt.
Jetzt ist das Geld verbraucht und ich möchte wieder Grundsicherung beantragen.
Nun möchte der zuständige Sachbearbeiter meine Kontoauszüge der ganzen vergangenen 15 Monate einsehen. Das möchte ich aber aus diversen Gründen nicht. Soweit ich weiß, muss man nur die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen.
Ist das eine berechtigte Forderung vom Sozialamt?
Vielen Dank für Ihre Antworten schon mal im Voraus!
7 Antworten
das mit den 3 monaten ist eine wirtshaus-parole. wenn du das nicht nachweist, bekommst du vermutlich 3 monate gar nichts.
es ist schon erschreckend, mit welcher dreistigkeit viele menschen dem staat auf der tasche liegen wollen, ohne dafür auch nur einen finger krumm zu machen, geschweige jemals im leben ein paar euro mit steuern auf eigene arbeit in diese "soziale versicherung" einzuzahlen.
Es ist auch erschreckend, mit welcher Dreistigkeit du sowas unterstellst.
In der Regel werden bei einem ALG 2 Antrag ja nur die Kontoauszüge der letzten 12 Wochen eingereicht. Aber ausgehend von deiner Erbschaft musst du belegen, das du wirklich kein verwertbares Vermögen mehr hast. Da wirst du nicht drum herum kommen. Solltest du darüber hinaus ein Fahrzeug besitzen, ist das völlig in Ordnung wenn es einen Wert von 7500 Euro nicht übersteigt.
Gleichwohl besteht aber auch die Möglichkeit, dass zur Klärung konkreter Fragen, so z. B. bei Verdacht auf Sozialleistungsbetrug, die Vorlage von Kontoauszügen – auch eines deutlich längeren Zeitraums – gefordert werden darf.https://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatenschutz/faq-sozialamt/#11
Das Sozialamt wird wissen wollen, ob du dich selber vorschnell wieder arm gemacht hast, indem du mehr Geld ausgegeben hast, als nötig, Ob das berechtigt ist,mußt du wohl bei einer Beratungsstelle oder von einem Fachanwalt klären lassen. Könnte auf einen Rechtsstreit hinauslaufen.
Ihr denkt alle so extrem. Im Grunde genommen darf man sein Geld so vernünftig aus geben wie man will, solange man innerhalb von einer Woche keine größeren Dauereinkäufe macht. Wir wissen auch nicht wie hoch die Erbschaft war.
Ich denke gar nicht extrem. Oder was bitte ist an "das Amt will wissen" extrem? Ich will das auch wissen, ist ja mein Steuergeld. Ich sag nicht, dass Geld verschwendet wurde, ich sag nur, dass das zu prüfen ist.
Was soll die Überprüfung, selbst wenn er tausend mal im Puff die Woche war...
Es kommt nur auf die letzten Monate an.
Das finden die sehr leicht heraus.
dann sollte er seinen Hormonhaushalt prüfen lassen.
Naja
Also mal rein logisch gesehen
Wenn du zB vor 6 Monaten 1millionen Euro geerbt hast als Sozialhilfe Empfänger
Und jetzt wieder Grundsicherung beantragst dann gibt es doch Grund zur Annahme das du vielleicht was unterschlägst und einfach nur zusätzlich abkassieren willst
Ich weiß nicht wie lange die Nachweise anfordern können
Aber bei konkreten Anlass (wie bei dir) bestimmt länger als die 3 Monate
Was spricht denn dagegen?
Datenschutz??
Du willst doch was vom System
Dann lass das System doch überprüfen ob du berechtigt bist
Da gigilo versucht die Sache zu rechtfertigen
Um eine Erbschaft in welcher Höhe geht es denn überhaupt?
Wenn du 2000€ geerbt hättest wäre das denke ich kein großes Problem
Bei 200000€ wäre jegliches Argument von gigilo völlig hinfällig
Wenn das Jobcenter in den 15 letzten Monaten die Ausgaben sieht, darf ein Jobcenter nicht einfach sagen, das war aber zu teuer und das hätte billiger sein können! Ein Recht den Einkaufsplan zu bestimmen, hat ein Jobcenter nicht.
Wenn ich etwas teures kaufe, dann hat es mehr Qualität und hält länger als billige 08/15 Sachen.
Es hat aber das Recht, zu verlangen, das Wertgegenstände/Aktien etc., die in dieser Zeit angeschafft wurden, um das Bargeld zu "verstecken" oder dass Immobilien die in dieser Zeit gekauft wurden, wieder verflüssigt werden, also dass vermögen zum Lebensunterhalt eingesetzt wird, bevor die Allgemeinheit in die Tasche muß.
Natürlich kann er jeden #Tag Schnitel essen ode rin den Puff gegen, aber er kann kein 60.000 Euro-Auto kaufen,nur um das Bargeld lsozuwerden, um wieder bedürftig zu sein.
Welche Wertgegenstände sollten dies sein, ein Flachbildfernseher hat heute jeder schon und andere technischen Schnickschnack!
Autos, Brillianten, Antiquitäten, Kunst, Goldbarren, das sind gleich ein paar hunderttausend Euro weg. Ich glaub, du hast keine Ahnung, von "Wertgegenständen" Wegen nem Falchbildfernseher wird keine nen Aufstand machen. Darum geht es nicht.
Zahlst du keine steuern??
Oder warum ist dir das egal ?
Das hat mir Erbe nichts zu tun! Nur während man Hartz 4 bezieht.